09-04-2019 23:52
Ich habe einen Käufer, bei dem ich nicht so recht weiterkomme und bitte mal um Hilfe. Sorry im voraus für den etwas längeren Text.
Ich habe einen Käufer am 16.03. ein Spiel verkauft und habe am 24.03. bei ihm nachgefragt, ob es bei der Bezahlung bei ihm irgendwelche Probleme gibt. Am 26.03. schrieb er mir, er hätte wohl was "falsch gemacht" und es wurde als bezahlt markiert und er
bat mich nochmal um meine Bankverbindung.
Ich schrieb ihm daraufhin, dass meine Bankverbindung hinterlegt ist und wenn er auf "Einzelheiten beim Kauf" geht, findet er diese automatisch. Eine Markierung auf "bezahlt" hatte er nicht vorgenommen.
Er schrieb dann, er findet die Auswahl (Einzelheiten beim Kauf) nicht und ob ich ihm nochmal meine Bankverbindung schicken könnte. Das habe ich dann nochmal gemacht und um kurzfristige Überweisung gebeten. Daraufhin schrieb er mir mehrere Male, ob das Geld schon eingegangen ist. Dies war nicht der Fall, was ich ihm auch schrieb. Er schrieb mir hier, er hätte wohl nicht meinen richtigen Namen, sondern meinen Ebay-Namen angegeben.
Der Betrag für das Spiel kam dann allerdings zwei Tage später, was ich ihm auch mitteilte. Lediglich die Versandkosten waren noch offen. Hier bat ich ihn kurzfristig, diese noch zu überweisen.
Hierzu schrieb er mir, er hätte das doch "total verplempert" und ob ich ihm nicht nochmal meinen richtigen Namen mitteilen könnte.
Das hatte ich ja bereits gemacht, ebenso meine Bankverbindung mitgeteilt.
Mir ist das jetzt langsam zu "bunt" geworden und ich habe ihm geschrieben, dass er alles von mir erhalten hat und ich ihn bei Ebay melden werde, wenn er nicht kurzfristig den Restbetrag überweist.
Hierauf ist er nun auch noch frech geworden.
Ich habe den Käufer bei Ebay gemeldet, ein paar Tage gewartet, aber von Ebay nichts weiter gehört. Nun hab ich noch einen Fall aufgemacht wegen nicht bezahlten Artikel, wobei es hier eigentlich nur über die Versandkosten geht.
Habe ich das jetzt richtig so gemacht oder muss ich gegenüber Ebay noch irgendetwas angeben?
Du warst sehr geduldig, jetzt aber den geöffneten Fall selber schließen.
Exakt sekundengenau nach vier Tagen möglich, falls bis dahin die restliche Bezahlung nicht eingegangen ist, mit "nicht bezahlt".
Und für die Rückzahlung der Teilzahlung machst du jetzt exakt das gleiche Theater wie dein Käufer bei dir.