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Käufer gibt Artikel zurück weil das berechnete Versanddatum überschritten wurde

Hallo,

 

habe am Sontagabend einen Artikel verkauft (privat).

Habe das versicherte Paket am Montagvormittag aufgegeben.

(geben immer drei Tage Bearbeitungszeit an)

Als das Paket nicht am von eBay berechneten Tag angekommen ist,

hat der Käufer gleich einen Fall eröffnet wegen nicht erhaltener Ware.

Das Paket kam dann drei Tage später an, wobei der Käufer laut Tracking

auch zweimal nicht angestroffen wurde.

Er hat dann den Fall geschlossen.

Danach hat er einen neuen Fall eröffnet, der Artikel entspricht nicht der Artikelbeschreibung

weil er später ankam wie von Ebay angegeben.

Ebay hat dem Käufer recht gegeben. Er darf den Artikel zurückgeben und

eBay veranlasst dann eine Rückerstattung ?

 

Hat man denn als Verkäufer gar keine Rechte mehr ?

Das Versandrisiko liegt bei privatem Verkauf doch beim Käufer ?

Darf eBay einfach gegen meinen Willen Geld von meinem Konto abbuchen ?

 

Grüße Thomas

 

 

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@kuki55 schrieb:

Hallo,

 

habe am Sontagabend einen Artikel verkauft (privat).

Habe das versicherte Paket am Montagvormittag aufgegeben.

(geben immer drei Tage Bearbeitungszeit an)

Als das Paket nicht am von eBay berechneten Tag angekommen ist,

hat der Käufer gleich einen Fall eröffnet wegen nicht erhaltener Ware.

Das Paket kam dann drei Tage später an, wobei der Käufer laut Tracking

auch zweimal nicht angestroffen wurde.

Er hat dann den Fall geschlossen.

Danach hat er einen neuen Fall eröffnet, der Artikel entspricht nicht der Artikelbeschreibung

weil er später ankam wie von Ebay angegeben.

Ebay hat dem Käufer recht gegeben. Er darf den Artikel zurückgeben und

eBay veranlasst dann eine Rückerstattung ?

 

Hat man denn als Verkäufer gar keine Rechte mehr ?

Das Versandrisiko liegt bei privatem Verkauf doch beim Käufer ?

Darf eBay einfach gegen meinen Willen Geld von meinem Konto abbuchen ?

 

Grüße Thomas

 

 


@kuki55

1. Verkäufer haben jede Menge Rechte.

2. Wieso Versandrisiko? Dem Paket ist doch nichts passiert.

3. Nicht gegen Deinen Willen. Du hast es erlaubt.

 

Die Lieferzeit steht ganz klar im Angebot und ist Vertragsbestandteil.

Wieso handelst Du "privat" mit Neuware?

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