02-06-2014 04:19
Der Käufer hat für jemand anderen einen Artikel bei mir ersteigert und bezahlt.
Ich erhielt dann noch über ebay die Nachricht, dass die Lieferung an xyz gehen solle. Es stand jedoch keine Adresse dabei, nur der andere Name.
Ergo habe ich an die Adresse geschickt, die in der Mail "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben ...." stand, allerdings mit dem per mail gewünschten Namen!
Jetzt kam aber erneut eine mail, dass das Päckchen an eine andere Adresse zu schicken gewesen sei und nicht nur der Name zu ändern gewesen sei, mit der Frage ;was machen wir nun?
In all den Jahren hatte ich dieses Problem oder ähnliche nicht ein einziges Mal.
Außerdem fühle ich mich auch nicht verpflichtet, das Porto zu erstatten, so dass die Käuferin das Päckchen an die andere Adresse schicken kann.
Gibt es dazu eine rechtliche Handhabe?