05-02-2020 15:32
Hallo, ich habe ein Problem mit einem Käufer. Dieser behauptet hat das der verkaufte Artikel defekt ist. Ich konnte per Fotos beweisen das dies vorher nicht der Fall war. Nach langen hin und her habe ich die Rücknahme angenommen und habe nach rückker wieder eindeutig beweisen können das der Artikel funktioniert und der Käufer nur Fehler bei Software bzw Umgang gemacht hat. Nun bleibe ich aber trotzdem auf den zu unrecht bezahlten versandkosten für rückversand und bei Rückzahlung auch auf den hin versandkosten sitzten.
Kann ich diese zurück verlangen oder einen Fall öffnen?
Privat Verkauf mit Ausschluss von Garantie, Rücknahme und Umtausch.
den Käufer trotzdem melden - nicht per Mail, telefonisch
lies mal hier > Missbrauch der Rückgabeoption bzw. des eBay-Käuferschutzes
Nachdem du Paypal anbietest, wäre das interessant - geht leider nicht für diese Aktion - lies dir die Nutzungsbedingungen durch
@js-carfashion-de schrieb:Hallo, ich habe ein Problem mit einem Käufer. Dieser behauptet hat das der verkaufte Artikel defekt ist. Ich konnte per Fotos beweisen das dies vorher nicht der Fall war. Nach langen hin und her habe ich die Rücknahme angenommen und habe nach rückker wieder eindeutig beweisen können das der Artikel funktioniert und der Käufer nur Fehler bei Software bzw Umgang gemacht hat. Nun bleibe ich aber trotzdem auf den zu unrecht bezahlten versandkosten für rückversand und bei Rückzahlung auch auf den hin versandkosten sitzten.
Kann ich diese zurück verlangen oder einen Fall öffnen?
Privat Verkauf mit Ausschluss von Garantie, Rücknahme und Umtausch.
Hast du schon komplett zurück erstattet?
Normalerweisen kannst du nach Prüfung erneut Versandkosten verlangen um dem Käufer sein Eigentum zu schicken, in dem Fall + Rückversandkosten!
Gewährleistungsrechte des Käufers
Garantie brauchst du keine ausschließen, die gibt es vom Hersteller!
Ja, dann behält paypal dein Geld ein und sobald der Käufer die Sendenummer hochgeladen hat und paypal sieht, dass das Paket zu dir unterwegs ist, bekommt er sein Geld zurück!
https://www.test.de/Paypal-Darauf-muessen-Sie-beim-Paypal-Kaeuferschutz-achten-5257098-0/
Wie vertragen sich das Kaufrecht des bald 120 Jahre alten Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und das Konfliktmanagementsystem des Bezahldienstleisters Paypal miteinander? Das war die Rechtsfrage, die der Bundesgerichtshof im Herbst 2017 zu beantworten hatte. Die Frage ist wichtig, denn das BGB und Paypal bieten unterschiedliche Lösungen für die Klärung folgender Rechtsfrage: Was gilt, wenn ein Verbraucher online einkauft, per Vorkasse bezahlt und schließlich defekte oder falsche Ware geliefert bekommt?
Das BGB sieht vor: Der Verkäufer darf den per Vorkasse gezahlten Kaufpreis zunächst behalten, er ist aber zur Nacherfüllung verpflichtet. Das heißt: Der Verkäufer muss die defekte Ware reparieren oder dem Käufer ganz neue Ersatzware liefern. Weigert er sich oder scheitern mehrere Reparaturversuche, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Erst dann erhält er sein Geld wieder. Das kann Wochen dauern.