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Klingelschild beim Empfänger abgefallen, Einschreiben kommt zurück.

Hallo liebe Community,

 

ich biete meine Ware grundsätzlich versandkostenfrei an.

Folgendes Szenario:

 

Ware verkauft und per Einschreiben kostenlos versenden.

Nach 3 Werktagen kommt vom Empfänger die Nachricht, daß sein Klinkelschild abgefallen sei und deshalb

das Einschreiben ihm nicht zugestellt werden konnte.

Die Ware kommt als nicht zustellbar zurück.

Nun möchte der Käufer die Ware natürlich haben, wer zahlt dann die zusätzlichen Versandkosten für die

erneute Zustellung per Einschreiben?

 

Danke für die Hilfe im Voraus.

Bayerntaler

Akzeptiert Lösungen (1)

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@bayerntaler schrieb:

Hallo liebe Community,

 

ich biete meine Ware grundsätzlich versandkostenfrei an.

Folgendes Szenario:

 

Ware verkauft und per Einschreiben kostenlos versenden.

Nach 3 Werktagen kommt vom Empfänger die Nachricht, daß sein Klinkelschild abgefallen sei und deshalb

das Einschreiben ihm nicht zugestellt werden konnte.

Die Ware kommt als nicht zustellbar zurück.

Nun möchte der Käufer die Ware natürlich haben, wer zahlt dann die zusätzlichen Versandkosten für die

erneute Zustellung per Einschreiben?

 

Danke für die Hilfe im Voraus.

Bayerntaler


Servus @bayerntaler

 

Der Empfänger ist dafür verantwortlich,

daß ihm Ware zugestellt werden kann.

Dazu gehört nicht nur,

die korrekte Anschrift anzugeben,

sondern auch dafür zu sorgen,

daß der Briefkasten zugänglich und findbar ist.

Ist er Mieter,

liegt das zum Teil in der Verantwortung des Vermieters,

aber ganz sicher nicht in der des Versenders.

Da der Käufer eben nicht dafür gesorgt hatte,

daß man ihm die Ware zustellen konnte,

muß er auch die nächsten Versandkosten zahlen.

Antworten (1)

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@bayerntaler schrieb:

Hallo liebe Community,

 

ich biete meine Ware grundsätzlich versandkostenfrei an.

Folgendes Szenario:

 

Ware verkauft und per Einschreiben kostenlos versenden.

Nach 3 Werktagen kommt vom Empfänger die Nachricht, daß sein Klinkelschild abgefallen sei und deshalb

das Einschreiben ihm nicht zugestellt werden konnte.

Die Ware kommt als nicht zustellbar zurück.

Nun möchte der Käufer die Ware natürlich haben, wer zahlt dann die zusätzlichen Versandkosten für die

erneute Zustellung per Einschreiben?

 

Danke für die Hilfe im Voraus.

Bayerntaler


Natürlich der Käufer ,er ist dafür verantwortlich ,

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