10-12-2012 01:19
Darum geht´s:
Ich hatte gestern auch schon einmal in diese Richtung gefragt:
http://community.ebay.de/question/Versand-Und-Zahlung/Versandanweisung/20000001381?#msg20000025431
Wenn der Käufer anweisen kann, wie versandt werden soll, könnte er auch ein völlig anderes Versandunternehmen (DPD, Hermes, UPS usw. gibt es auch immer öfter) anweisen können.
Ebenso einen "Sammelversand" u.ä.
Auch die Art der Verpackung müßte der Käufer dann anweisen können. Wer entscheidet denn bitte, was "angemessen" ist? (vgl. Antwort von Cuardos)
Was bei privaten Vk ja noch halbwegs machbar wäre, würde bei großen Versandunternehmen schlicht zum Kollaps führen.
Das kann nicht Sinn und Zweck des Paragraphen im BGB sein, oder?
Wie soll das in Realität laufen?
P.S.
Vielleicht mal Antworten ohne persönliche Hetze gegeneinander. 😉
Also keine Chance für mich. Nur schade, dass man gegen solche Betrüger nicht mit Hilfe von Ebay vorgehen kann. Das war mir bestimmt eine Lehre.