12-06-2017 15:21
Der Käufer hat den Artikel trotz Aufforderungen nicht geschickt. So habe ich den Verkäufer bei der Polizei angezeigt. Bei 300€ Wert lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten. Hat eine oder einer noch eine Idee, was ich tun kann?
Vielen Dank fürs Mitdenken, Gruß Jean
@jeanpetersen schrieb:Der Käufer hat den Artikel trotz Aufforderungen nicht geschickt. So habe ich den Verkäufer bei der Polizei angezeigt. Bei 300€ Wert lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten. Hat eine oder einer noch eine Idee, was ich tun kann?
Vielen Dank fürs Mitdenken, Gruß Jean
Ein Mahnverfahren würde erst mal nicht soviel kosten, vorraus gesetzt es gibt was zu holen und es wird kein Widerspruch eingelegt.
Mahnescheid = http://www.mahnung-online.de/cgi-bin/gebuehrenrvg.cgi
Bei Widerspruch Klageerhebung = 74 Euro
Setze den Vk auf jeden all per Einschreiben in Verzug, das heißt die Ware zu liefern und bewahre das auf. Darin erwähnst du auch, dass nach dem festen Termin den du gesetzt hast, du vom Kaufvertrag zurücktrittst. Wenn sich nichts tut musst du auch den Rücktritt per Einschreiben erklären und mit Frist das Geld zurückfordern, dann ist der Mensch in Verzug. Dann kannst du bis zur Verjährung am 31.12.2020 warten, was du tust.
Auf jeden Fall kannst du mal die Reaktion abwarten, was nach der Kontaktierung der Polizei passiert.
Ich hatte mit jemand zu tun der bei Kleinanzeiger für nur 50 Euro Nichtlieferung nur durch die Anzeige das Geld zurückerhalten hat. Der Vk wurde noch von jemand angezeigt und zur Auflage für die Einstellung wurde die Rückzahlung gemacht, die dann auch erfolgte.
Also viel Glück!
@jeanpetersen schrieb:Der Käufer hat den Artikel trotz Aufforderungen nicht geschickt. So habe ich den Verkäufer bei der Polizei angezeigt. Bei 300€ Wert lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten. Hat eine oder einer noch eine Idee, was ich tun kann?
Vielen Dank fürs Mitdenken, Gruß Jean
bedenk immer, dass es vielleicht noch mehr Käufer gibt. Also 300 Euro lohnen nicht?
Na, das wüsste ich aber !
Einen Mahnbescheid kannst du selbst beantragen, dazu brauchst du keinen Anwalt.
Klicken - lesen - handeln:
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
http://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
http://iceolli.de/mahn/
https://www.online-mahnantrag.de/
Und wie sieht es mit einer roten Bewertung für den Verkäufer aus?
@jeanpetersen schrieb:Der Käufer hat den Artikel trotz Aufforderungen nicht geschickt. So habe ich den Verkäufer bei der Polizei angezeigt. Bei 300€ Wert lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten. Hat eine oder einer noch eine Idee, was ich tun kann?
Vielen Dank fürs Mitdenken, Gruß Jean
Tja, wenn das so ist, kannst Du ihm ja noch mehr überweisen.....;)
Für solche Leute lohnt sich die Sache, wenn alle Käufer so denken.
Natürlich besteht immer das Risiko, daß sich ein Verkäufer mit
falschen Daten anmeldet oder zahlungsunfähig ist. Da ist dann
natürlich nichts zu holen. Aber versuchen kann man es trotzdem.
Die nötigen Tips hast Du ja schon erhalten.
Handeln mußt Du selbst.
Es lohnt sich auf jeden Fall SPÄTER Rechtsanwalt - Stichwort: gerichtlicher Mahnbescheid - einzuschalten, die Kosten müss er dann sowieso ggf. tragen!
gewerblicher Verkäufer?
@jeanpetersen schrieb:Der Käufer hat den Artikel trotz Aufforderungen nicht geschickt. So habe ich den Verkäufer bei der Polizei angezeigt. Bei 300€ Wert lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten. Hat eine oder einer noch eine Idee, was ich tun kann?
Vielen Dank fürs Mitdenken, Gruß Jean
auch bei einer Anzeige wird leider nicht viel dabei rumkommen.
Wann hast du gekauft und wie bezahlt?