28-07-2013 16:07
Hallo,
ich habe bei Kleinanzeigen ein Handy gekauft und wie vereinbart gezahlt. Nur leider ist dies nie bei mir angekommen. Der Verkäufer versicherte mir, dies als Päckchen (Postwertzeichenkauf wurde nachgewiesen) zugesandt zu haben.
Soweit ist der Sachstand.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, das Geld wegen Nichtlieferung zurück zu fordern????
Erstaunlicherweise hat der gleiche Verkäufer einen Tag später das gleiche Handy mit identischen Daten erneut zum Kauf angeboten. Auf unsere Nachfrage hin, sagte er dass er 2 identische Handy hatte??
Schon alles merkwürdig, aber von unserer Seite ist nichts nachweisbar.
Ich brauche eure Hilfe!!! Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Geld (wenigstens ein Teil davon ) zurück zu bekommen??
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Grüße
Die Rhönerin