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PayPal in Auktion angeboten aber dann nicht registriert

Hallo Community,

ich habe einen Artikel ersteigert, bei dem PayPal angeboten wurde. Nach Ende der Auktion habe ich gewohnt zügig mittels PP gezahlt und schon da meldete sich PP mit dem Hinweis, daß die Trabsaktion (momentan) nicht abgeschlossen werden kann. Im Konto konnte ich dann nach einigem Rumgesuche erkennen, daß es daran lag, daß die Mailaddy des Verkäufers nicht bei PP angemeldet ist. Zeitgleich kommt vom VK eine Mail mit der Bitte, ich möge doch per Überweisung zahlen. Da der VK brandneu bei Ebay ist und erst eine einzige Bewertung hat, sehe ich PP als Zahlungsmittel der ersten Wahl. Genau so habe ich das dem VK dann auch mitgeteilt, mit der Bitte entweder die PP Transaktion abzuschließen (PP hatte das Geld natürlich sofort von meinem Girikonto abgebucht und aktuell liegt es auch noch bei PP) oder die Ware vorab zu schicken und ich würde dann nach Erhalt per Überweisung zahlen. Das hat der VK abgelehnt. Über Käuferschutz ging es noch ein, zwei mal hin und her und nun hat der VK die Kommunikation eingestellt. Ebay würde nun zum Ende der Frist nach Käuferschutzrichtlinie entscheiden. Aber wie sieht die Entscheidung wohl aus? Offensichtlich stellt das Käuferschutzprogramm immer auch monetären Schadenersatz ab - ich will aber nicht mein Geld zurück (das würde ein Mausklick auf "stornieren" bei PP bewerkstelligen), ich will die Ware! Da es sich um eine limitierte, nicht mehr produzierte Uhr handelt, gibt es keine Ausweichangebote. Der VK hat die Auktion nun erneut eingestellt, nun halt ohne das Angebot per PP zu zahlen und mit Überweisung als einziger Zahlungsart.

Ich kann mir also nun in Ruhe anschauen, wie "meine" Uhr innerhalb der Frist des Käuferschutzes versteigert wird und von Ebay werde ich als Lösungsvorschlag den Tip bekommen, die PP Transaktion abzubrechen, da ja kein echter, sprich finanzieller "Schaden" entstanden ist? Das kann es doch nicht sein. Gefühlt würde ich mal sagen, daß der VK und ich einen zu erfüllenden Vertrag haben. Wenn ich das Verhalten des VK an den Tag legen würde, hätte Ebay mich mit Sicherheit schon längst lang gemacht. Es kann doch nicht in Ebays Interesse sein, daß Verkäufer PP für das Aufhübschen ihrer Angebote missbrauchen?

Wie komme ich denn nun an die Ware? Abholung ist wegen Entfernung keine Option.

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