am 14-03-2018 05:07 - zuletzt bearbeitet am 14-03-2018 12:11 von pat
am 28.2.2018 habe ich bei der genannten Firma eine Hose gekauft. Leider paßte die Hose nicht. Jetzt habe ich einige Fehler gemacht als ich mich persönlich an die Firma wante und am 3.3.2018 in einem versicherten Postpaket an die Firma Kissel zurückgeschickt und um Umtausch bat..
Leider reagierte die Firma auf keine meiner Anschreiben. Dann habe ich bei eBay die die Rückabwicklung veranlaßt. Von eBay werde ich jetzt aber aufgefordert die Hose zurückzuschicken. Das kann ich nicht da ich die Hose am 3.3.2018 mit einem versicherten Postpaket an den Verkäufer bereits zurückgeschickt habe. Was nun ???
Die Sendungsnummer des Paketes - - JJD14.05.125 293 874
Ich bitte um Hilfe bei der verworrenen Situation.
MfG.
@joggi17schrieb:
am 28.2.2018 habe ich bei der genannten Firma eine Hose gekauft. Leider paßte die Hose nicht. Jetzt habe ich einige Fehler gemacht als ich mich persönlich an die Firma wante und am 3.3.2018 in einem versicherten Postpaket an die Firma Kissel zurückgeschickt und um Umtausch bat.. Leider reagierte die Firma auf keine meiner Anschreiben. Dann habe ich bei eBay die die Rückabwicklung veranlaßt. Von eBay werde ich jetzt aber aufgefordert die Hose zurückzuschicken. Das kann ich nicht da ich die Hose am 3.3.2018 mit einem versicherten Postpaket an den Verkäufer bereits zurückgeschickt habe. Was nun ???
Die Sendungsnummer des Paketes - - JJD14.05.125 293 874
Ich bitte um Hilfe bei der verworrenen Situation.
MfG.
Servus @joggi17
Der Rückgabeprozess von Ebay ist nett,
aber in meinen Augen auch problematisch.
Ich hoffe dennoch,
dass es Dir gelingt,
über das Hochladen der Sendungsnummer Dein Geld zu bekommen.
Das musst innerhalb von fünf Tagen nach Einleitung des Rückgabeprozesses tun.
Besser ist es,
die Widerrufsbelehrung eines Verkäufers heranzuziehen,
den Widerruf entsprechend zu erklären,
eine Frist zur Rückzahlung zu setzen
und das Paket (oder andere verfolgbare Versandart) zurückzusenden.
Man muss halt beachten,
dass der Widerruf schriftlich erklärt werden muss,
während es früher reichte,
die Ware einfach an den Verkäufer zurückzusenden.
Den Widerruf kannst Du noch immer erklären.
Arbeite dazu die Widerrufsbelehrung genau ab,
es gilt,
ein paar Dinge dabei zu "erfüllen".
Der Rest ist dann das Problem des Verkäufers.
Inklusive Verzug bei der Rückzahlung seinerseits.
@joggi17schrieb:am 28.2.2018 habe ich bei der genannten Firma eine Hose gekauft. Leider paßte die Hose nicht. Jetzt habe ich einige Fehler gemacht als ich mich persönlich an die Firma wante und am 3.3.2018 in einem versicherten Postpaket an die Firma Kissel zurückgeschickt und um Umtausch bat.. Leider reagierte die Firma auf keine meiner Anschreiben. Dann habe ich bei eBay die die Rückabwicklung veranlaßt. Von eBay werde ich jetzt aber aufgefordert die Hose zurückzuschicken. Das kann ich nicht da ich die Hose am 3.3.2018 mit einem versicherten Postpaket an den Verkäufer bereits zurückgeschickt habe. Was nun ???
Die Sendungsnummer des Paketes - - JJD14.05.125 293 874
Ich bitte um Hilfe bei der verworrenen Situation.
MfG. -- joggi17
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