11-09-2012 08:46
Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage, es geht nicht um einen konkreten Fall.
Wenn ein Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer von seinem Rückgaberecht gebraucht macht muß er den Artikel zurücksenden.
Bei sperrigen Waren, die nur zur Abholung angeboten wurden, muß er den Artikel wieder zurückbringen.
Nur ist das auch automatisch so, oder rmuß man als Verkäufer für den Einzelfall die Rücknahmebedingungen anpassen und diesen Standartsatz streichen:
In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Damit keine Missverständnisse aufkommen. Für mich persönlich ist es klar, dass man nur zur Abholung angebotene Artikel auch zurückbringen muß. Es geht mir um die korrekte Formulierung.
Gruß