26-05-2017 20:21
Hallo
Ich habe Schuhe verkauft und ordnungsmäßig verschickt. Jetzt zickt der Käufer seit Monaten mit mir rum und will ein Mahnverfahren gegen mich einleiten. Er hat die Post angewiesen sein Paket auf die Mülltonne zu legen. Die Post hat ihm aber eine Abholkarte in den Postkasten geworfen. Der Käufer hat die Schuhe dort nicht abgeholt, weil er als Ablageort die Mülltonne angegeben hat. Nun wurden mir die Schuhe von der post zurückgeschickt, da sie nicht abgeholt wurden. Der Käufer verlangt jetzt von mir das ich das mit der Post kläre und die Versandkosten zurückbekomme um ihm das Paket noch einmal zu schicken. Ich habe ihm gesagt das es nicht meine Aufgabe ist. ich bin bereit das Paket noch einmal zu schicken, wenn er mir die Versandkosten überweist. Ich habe auch angeboten ihm den Kaufbetrag zu Überweisen.
Alles ausdrucken und abwarten.
Der Käufer muss in dem von dir geschilderten Fall die VSK nochmals überweisen.
Falls nicht, kannst du ihm eine klare datierte Frist zur Abholung nennen und bei Nichtabholung als Konsequenz zB die Entsorgung der Schuhe nennen.
@anitap50 schrieb:Hallo
Ich habe Schuhe verkauft und ordnungsmäßig verschickt. Jetzt zickt der Käufer seit Monaten mit mir rum und will ein Mahnverfahren gegen mich einleiten. Er hat die Post angewiesen sein Paket auf die Mülltonne zu legen. Die Post hat ihm aber eine Abholkarte in den Postkasten geworfen. Der Käufer hat die Schuhe dort nicht abgeholt, weil er als Ablageort die Mülltonne angegeben hat. Nun wurden mir die Schuhe von der post zurückgeschickt, da sie nicht abgeholt wurden. Der Käufer verlangt jetzt von mir das ich das mit der Post kläre und die Versandkosten zurückbekomme um ihm das Paket noch einmal zu schicken. Ich habe ihm gesagt das es nicht meine Aufgabe ist. ich bin bereit das Paket noch einmal zu schicken, wenn er mir die Versandkosten überweist. Ich habe auch angeboten ihm den Kaufbetrag zu Überweisen.
Servus @anitap50
Eine Vereinbarung des Empfängers mit DHL
den Ablageort betreffend ist nicht in Deinem Einflußbereich.
Der Empfänger sollte dabei das "Kleingedruckte" von DHL beachten:
"Wenn der Ablageort vom Zusteller nicht gefunden oder als nicht geeignet empfunden wird, wird das Paket in eine Filiale oder am nächsten Werktag geliefert."
https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/pakete-zuhause-empfangen/wunschort.html
Auch daß er nicht abgeholt hat,
konntest Du nicht beeinflussen.
Du kannst auch nicht das Geld von DHL dafür zurückholen,
weil Du mit diesen beiden Handlungen gar nichts zu schaffen hattest.
Erinner ihn daran,
daß seine Käuferpflichten aus Zahlung und Annahme der Kaufsache bestehen.
Setz ihm eine datierte Frist zur Zahlung des fehlenden Betrages
und kündige einen Rücktritt vom Vertrag an,
für den Fall,
daß er nicht zahlt.
Parallel könntest Du Deine Bank nach seinen Bankdaten fragen
und das Geld dann auch zeitnah nach der gesetzten Frist zurückzahlen,
wenn die Versandkosten nicht von ihm kommen sollten.