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Statt den Artikel zu verschicken, soll ich ihn nun abholen. Ist das rechtlich in Ordnung???

Hallo,

 

heute habe ich ein Fahrrad ersteigert.

Im Angebot wurde der Versand angeboten, doch nun soll ich es abholen bzw. der Kauf soll rückgängig gemacht werden.

Als Grund wird genannt:

1. dass das Angebot nicht mehr geändert werden konnte, da schon jemand geboten hat.

2. die Frau sei nicht im stande, 4 Schrauben zu lösen und das Rad ordentlich zu verpacken

3. behauptet sie, es können keine Gegenstände über 1,2 m verschickt werden

 

Für mich sind das alles keine Gründe, ich denke eher, dass sie mit dem Kaufpreis nicht einverstanden ist und sich mehr erhoft hat.

 

Wie kann man in einem solchen Fall vorgehen??? Über Tipps bin ich sehr dankbar.

 

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