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Verkäufer hält Ware aus Privatkauf zurück , da er anscheinend mit dem Gebot nicht zu frieden ist

Hallo

 

Ich habe da ein Problem wie warscheinlich so einige viele anderen vor und neben mir.

 

Ich habe aus einem Privatkauf ein gebrauchtes RC-Modellauto ersteigert , ein kleines Schnäppchen.

 

Habe mit Paypal bezahlt , der Artikel wurde auch als angeblich verschickt markiert , nach ein paar Tagen ohne das der Artikel bei mir ankam schrieb ich dem Verkäufer eine Mail.

 

Dieser behauptete das der Artikel angeblich wegen falscher Adresse zurück kam , dabei habe ich alles korrekt hinterlegt und es kann da gar kein Fehler bestehen.

 

Ich bot Ihm sogar an den erneuten Versand zu übernehmen , dies wies er aber zurück.

 

In der gleichen Mail erwähnt er das es ihm Leid tut und ich den Kauf auch gerne abbrechen könne.

 

In weiteren Mails biete er mir ganz plötlich ohne jedes nachfragen andere Modellautos an wie ich gekauft hatte.

 

Als ich ihm erklärte das ich gerne bei meinem Kauf bleiben möchte kam nur eine Mail mit dem Inhalt :

 

Ja natürlich laughing  <----dahinter ein lachendes Smiley mit Tränen ( ebay hat so eines leider nicht ) , als wenn er mich verarschen und auslachen wollte.

 

Ich habe dann hier nachgelesen das man Ihn auf einige Regeln und Gesetze hinweisen kann , bringt das aber was ???

 

Ich würde Ihn am liebsten direkt melden.

 

Muss ich also wirklich nur einen freundlichen Text schreiben mit den Angaben zu den Regeln und das ich auf mein Kaufrecht beharre etc. und desweiteren den gekauften Artikel einfach als nicht erhalten markieren ???

 

Was wenn er es wirklich drauf anlegt , wie kann ich reagieren und dagegen vorgehen ???

 

 

 

Vielen Vielen Dank im vorraus  slight_smile 

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Hallo @the-demon1984 ,

 

ob er sich von den eBay-Grundsätzen und dem BGB soweit motivieren lässt, den Vertrag doch noch zu erfüllen, kann hier niemand vorhersehen. Wahrscheinlich aber nicht ...

 

Es kann aber nicht schaden, wenn du ihm etwas Lektüre zukommen lässt:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

 

Über den Käuferschutz wirst du maximal die Erstattung deines Zahlbetrages erwirken können.

Und das käme dem Verkäufer ja gelegen.

Alle darüber hinausgehenden Forderungen müsstest du auf zivilrechtlichen Wegen (notfalls mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe) geltend machen.

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