02-02-2013 14:40
Hallo, habe am 27.1. einen Artikel ersteigert, den ich aber erst um den 15.2. herum bezahlen kann bzw. werde. Dies teilte ich dem Verkäufer per mail am 1.2. mit. Dieser antwortete heute mit einer Ablehnung
und schrieb, dass er den Artikel jetzt dem unterlegenen Bieter anbieten wird.
Ist dies überhaupt rechtens? Der Artikel gehört doch mir und ich hab ihn auch informiert.
Danke für Hilfen!