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Verkäufer zieht Auktion nach über 2 Wochen zurück

Hallo liebe Ebayer

Möchte euch hier mal einen Fall schildern und würde gern eure Meinung dazu hören.

Habe am 5.06.17 eine Strickmaschine ersteigert. Im zusatz zum Versand stand ausdrücklich Artikel wird Aufgrund der Größe in 2 Paketen als Sperrgut versendet und kostet29,99 soweit alles gut.

Nach 6 Tagen wurde der Artikel von Hermes beim Verkäufer abgeholt und und nach 3 Tagen von Hermes als zu schwer zum Verkäufer zurückgeschickt. War als ein Paket verschickt worden. Daraufhin hat mich der Verkäufer informiert das er das Paket teilen müße und noch extra 9,99 verdand zahlen müße . Ich habe Ihr den erhöhten Versandkostenanteil sofort überwwiesen was ich ja nicht hätte tun müßen.

Nach einer weiteren Woche erklärte der Verkäufer  er könne die ware nicht verschicken und die Auktion wird abgebrochen ohne mein einverständnis. Daraufhin Habe ich bei Ebay einen Fall eröffnet , 

Mittlerweile wurde der Fall von Ebay wieder geschlossen warum auch immer und meine verständlicherweise negative Bewertung für den Verkäufer wurde von Ebay entfernt. Wie kann mann so die ehrlichen Käufe und Verkäufer schützen.

Was sagt Ihr Dazu

In der Hoffnung auf zahlreiche Meinungen verbleibe ich 

Mfg Snebbi02

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Hallo @snebbi02

,

 

was soll man zu so viel Dreistigkeit schon sagen?

 

Wenigstens ist der VK der rote Punkt geblieben - Deine Formulierung war wohl nicht ebay-konform.

 

Ich kann Dir nur raten bei diesem Kaufpreis sofort ohne großes Federlesens rechtliche Schritte einzuleiten. Hierbei kommt es jedoch darauf an, was Du willst und ob Du gute Nerven hast.

 

Geld zurück oder die Maschine.

 

Ich würde fast zu Letzterem tendieren, denn selbst wenn sich ein Verfahren länger hinziehen sollte, gehört die Strickmaschne nicht zu den Geräten, die ein Verfallsdatum haben wie z.B. Computer oder Handys.

 

Liegt aber natürlich ganz bei Dir. Ein Rechtsanwalt wäre da hilfreich.

 

http://www.ebay.de/itm/Pfaff-Duoamtic-80-Doppelbett-RIESIGES-SET-U80-Lochkarten-Tisch-Konen-Kartenle...

Der Aufwand lohnt nicht hier rechtlich etwas zu unternehmen.

Vordere den VK auf Dir dein komplettes Geld zurückzuzahlen.

Deine Bewertung allerdings muss wohl unerlaubte Worte enthalten haben sonst hätte ebay sie nicht gelöscht,

da ja die " Rote " ansich bestehen geblieben ist.

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder