03-01-2013 12:22
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Versandkosten bei Rücknahme. Ich habe die Rücknahme ordnungsgemäß abgewickelt und dem Käufer den Auktionsbetrag + die Versandkosten zurücküberwiesen. Habe auf die Ware gewartet, nach Anfrage teilt der Käufer mit, dass er nochmals Versandkosten haben möchte sonst wird die Ware in einer Woche vernichtet. Ist das üblich, dass man zweimal die Versandkosten erstatten muß und darf er die Ware überhaupt vernichten?
Weigert sich der Verkäufer die Kosten für den Rückversand zu zahlen, darf der Käufer nach Ablauf der gesetzten Zahlungs-/Abholfrist die Ware, wie angekündigt vernichten.
Das ist per Definition falsch! Dazu hätte der Käufer erst ein Recht nach Ablauf der gesetzl. Verjährung.
Ausschlaggebend ist - juristisch betrachtet - in dem Falle nur eins:
Nach langen hin und her wollte ich den Rest der Ware zurück weil er sie nicht mehr wollte. Kulanter Weise habe ich ihm den Betrag zurücküberwiesen unter der Voraussetzung das er mir die Ware ja auch zurücksendet, so war es auch vereinbart.
WAS wurde konkret vereinbart (Wortlaut)?