03-01-2013 12:22
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Versandkosten bei Rücknahme. Ich habe die Rücknahme ordnungsgemäß abgewickelt und dem Käufer den Auktionsbetrag + die Versandkosten zurücküberwiesen. Habe auf die Ware gewartet, nach Anfrage teilt der Käufer mit, dass er nochmals Versandkosten haben möchte sonst wird die Ware in einer Woche vernichtet. Ist das üblich, dass man zweimal die Versandkosten erstatten muß und darf er die Ware überhaupt vernichten?
Meine Güte, was für ein Rumgezicke!
Der Käufer hatte doch auch VOR Erhalt der Ware bezahlt.
Jetzt will er eben nicht auf den Rücksendekosten sitzen bleiben.
Dann soll der TE eben auch mal Vorkasse leisten.
Sich mit einem Paketdienst wegen eines Transportschaden auseinanderzusetzen
ist Zeitverschwendung, da Transportschäden ohne äußerlich sichtbare
schwere Beschädigung des Pakets grundsätzlich auf mangelhafte Verpackung
zurückzuführen sind. Hier haftet derjenige, der verpackt hat. Also der TE.
Was hätte er nun davon, sich das auch noch von dhl
bestätigen zu lassen?
Was würde das ändern? Rückerstattet hat er doch bereits.
Wenn er die Ware zurückhaben will, wird er die Rückversandkosten
wohl oder übel auch noch überweisen müssen.
Es bringt doch nichts, sich jetzt noch quer zu stellen.