03-01-2013 12:22
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Versandkosten bei Rücknahme. Ich habe die Rücknahme ordnungsgemäß abgewickelt und dem Käufer den Auktionsbetrag + die Versandkosten zurücküberwiesen. Habe auf die Ware gewartet, nach Anfrage teilt der Käufer mit, dass er nochmals Versandkosten haben möchte sonst wird die Ware in einer Woche vernichtet. Ist das üblich, dass man zweimal die Versandkosten erstatten muß und darf er die Ware überhaupt vernichten?
"hätte", "sollte", "wäre"... das alles hilft dem Fragesteller hier nichts mehr.
Die Beteiligten haben eine vertragliche Rückabwicklung vereinbart. Damit spielt es keinerlei Rolle mehr, ob der Käufer in Punkto Reklamation gegenüber dem Versanddienstleister evtl. einen Pflichtverstoß beging oder nicht. Maßgeblich ist nur noch der Rückabwicklungsvertrag. Und da kommt es darauf an, was vereinbart wurde bzw. inwiefern gesetzl. Regeln der Rückabwicklung zum tragen kommen.