12-06-2014 17:39 - bearbeitet 12-06-2014 17:40
Ich habe heute eine Warensendung (Deutsche Post) über ein bestellten Lan-Kabel-Adapter erhalten.
Wie immer - und bei der Post leider üblich - mit über einer Woche Laufzeit
.
Ich war zuerst über die große Vakuumtüte verwundert, die um den kleinen Versandumschlag geschweißt war.
Darauf stand:
"Die Sendung wurde leider beschädigt und deshalb von der Deutschen Post mit Kunststoffhülle versehen."
Mal abgesehen davon, dass da "einer" fehlt ...
Als ich dann den Versandumschlag in den Händen hielt, zog es mir glatt die Schuhe aus:
- der Umschlag selber war aufgerissen
- der innere Luftpolsterumschlag war aufgerissen
- und jetzt der Hammer: Sogar die kleine Plastiktüte mit dem Adapter war aufgerissen und lag lose drin!!!!
Das ist eindeutiger Diebstahl und kann nur von einem Postmitarbeiter begangen worden sein.
Unter welchen Umständen darf die Post überhaupt Warensendungen und sogar die Verpackungen der Artikel aufreißen?
Kann man bei der Post eine Ermittlung beauftragen? Dürfte den Konzern vielleicht auch interessieren, an welcher Stelle
Diebe sitzen.
Vermutlich wurde da vermutet, dass ein sehr wertvoller Artikel (Diamant, Schmuck) im Umschlag war und kein Plastikadapter für 1,50.....
Man müsste eigentlich alles per Einschreiben versenden . Bei der Deutschgen Post wird geklaut , was das Zeug hält. Ich habe jetzt über EBAY Bücher verschickt , beide Sendungen sind gestohlen worden. Ich habe mir vom Empfänger den Umschlag schicken lassen , doch die Post hat nichts versichert. Also bleibt nur noch die Möglichkeit über Hermes versichert mit 3,89 € zu versenden.
Ein Trauerspiel bei der Post , was dort für ein Personal tätig ist.