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Wie lange habe ich zeit einen Artikel abzuholen wenn kein Zeitrahmen Verkäufer seitig angegeben war?

Hallo, habe vor wenigen Stunden ein Wasserbett ersteigert. Hatte es sehr kurzfristig entdeckt und den Verkäufer kontaktiert um zu efragen ob es möglich sei das Bett in der Woche vom 05.08.-09.08. abzuholen. Darauf habe ich leider keine Antwort bekommen, aber da im Infotext und auch bei den Versandinfos keine speziellen angaben waren, bin ich davon augegangen das es kein Problem sei. Sonst hätte er es ja sicherlich geschrienben. Jetzt schrieb der Verkäufer die erste Nachricht ganz freundlich: wann wollen sie das Bett abholen? Telefonnummer...LG .....

In der zweiten Nachricht hieß es schlicht nur das dass Bett dann bis Samstag abgeholt sein müsse weil er dann weg zieht.

Meine Frage jetzt, hat er das Recht sowas so kurzfristig anzusetzen und wo gibt es im BGB die gesetzliche Regelung dazu? Und wenn er jetzt an das ende der Welt zieht, habe ich das Recht ihm die Mehrkosten für die Abholung in Rechnung zu stellen? Bei dem Schnäppchen möchte ich nur Ungern vom Kaufvertrag zurück treten.

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