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Wie lange muss ich einen Artikel,der ersteigert wurde ,zurückhalten?.Ausgemacht war für Selbstabholer und Barzahler.

Ausgemacht war Selbstabholen und Barzahlen. Selbstabholen konnte er dann nicht mehr. Demzufolge auch nicht "Barzahlen". Er hat dann eine Spedition beauftragt und wollte das Geld per Vorüberweisung überweisen. Die Überweisung ging wohl auch nicht.  Der Verkauf war am 10.4. Nun wollte er auf einmal per Pay Pal zahlen,hatte aber die Spedition schon bestellt. Da es sich um einen etwas teureren Artikel handelt, kann ich den ohne Eingang einer Bezahlung doch nicht abgeben. Was sind meine Rechte als Verkäufer?

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Dein Recht ist es natürlich, den Artikel nur gegen Bezahlung rauszugeben. Wenn du paypal nicht angeboten hast, brauchst du dem auch nicht zustimmen. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, da auch eine Banküberweisung i. d. R. von heute auf morgen, spätestens auf übermorgen klappt.

 

Für den Käufer musst du den Artikel solange zurückhalten, solange du nicht vom Vertrag zurücktrittst oder ihr euch einigt, den Kauf zu stornieren. Zurücktreten kannst du  nur dann, wenn du dem Käufer nachweislich eine angemessene Frist von 10 Tagen zur Zahlung gesetzt hast und er diese nicht einhält. Andernfalls ist ein Rücktritt nicht möglich bzw. kannst du den Artikel erst nach Ablauf der gesetzl. Verjährung (31.12.2016) wieder anbieten.

PayPal und Abholen = absolutes NO GO.

 

Entweder vorher überweisen lassen ODER bei Abholung Barzahlung.

 

Lass dich bloß auf nix anderes ein.

 

Wenn dein K weiter rumeiert -> Nicht bezahlten Artikel melden.

Antworten (2)

Antworten (2)

Auch wenn du PayPal angeboten hast, musst und solltest du dem auf keinen Fall zustimmen! Der Käufer kann sich, nachdem er die Ware hat, die Kohle nämlich einfach wieder zurückbuchen lassen - und du stehst im Regen, weil PayPal von dir einen Versandbeleg verlangt, den du nicht hast.

 

Also: NIEMALS PayPal und Abholung!

Tja, da Du PayPal in Deinem Angebot als Zahlungsmöglichkeit akzeptiert hast....

 

http://www.ebay.de/itm/Opel-3-2-V6-Motor-komplett-Vectra-C-Signum-/151024851409?pt=DE_Autoteile&hash...

 

Bist Du auch dran gebunden, da es Vertragsbestandteil war...

 

Möglicherweise wäre aber dieser Artikel vom PayPal Käuferschutz ausgeschlossen, da dieser eh nur versandfähige Artikel umfasst. Ich denke, so eine Motor kann eh nur mit einer Spedition verschickt werden. Läuft das dann unter Versand?

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