23-01-2018 18:34
Hallo Zusammen,
der Inhalt eines versicherten Paketes ist beschädigt.
Nun wollte die Käuferin, dass ich mich bei der Post darum kümmere und ihr das Geld für den Artikel sofort wieder zurücküberweisen soll.
Ich habe mir das Schadensformular von DHL runtergeladen und ich verstehe das so, dass der Empfänger sich kümmern muss, weil die die Sendung mit Inhalt prüfen wollen. Ist das richtig so?
Und wie ist das mit Zurücküberweisen?
Danke
viele Grüße
Petra
Hallo,
bei privaten Verkäufen über das Internet geht der Gefahrenübergang zum Käufer sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur oder Frachtführer übergeben hat.
D.h. ein Transportschaden ist vorerst immer das Problem des Käufers. Er muss diesen innerhalb einer bestimmten Frist beim Frachtführer melden.
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@polibeba schrieb:
SpoilerHallo Zusammen,
der Inhalt eines versicherten Paketes ist beschädigt.
Nun wollte die Käuferin, dass ich mich bei der Post darum kümmere und ihr das Geld für den Artikel sofort wieder zurücküberweisen soll.
Ich habe mir das Schadensformular von DHL runtergeladen und ich verstehe das so, dass der Empfänger sich kümmern muss, weil die die Sendung mit Inhalt prüfen wollen. Ist das richtig so?
Und wie ist das mit Zurücküberweisen?
Danke
viele Grüße
Petra
Hallo @polibeba,
Du verkaufst Porzellan? Hm, wie war denn verpackt. In 99,99% der Fälle zahlt DHL nicht, auf Grund von schlechter Verpackung.
Hallo @polibeba
Du musst mit dem Paket und aller Verpackung zu Dhl und lässt das nach der Prüfung an denn Verkäufer weiter schicken.
Und du hast dein Geld schon zurück geholt wie hast du das gemacht das ist nicht OK so da hättest du warten müssen.
@polibebaAch so sorry Die Käuferin musst die Schadensmeldung ausfüllen mit dem Paket und aller Verpackung zu Dhl und lässt das nach der Prüfung an dich Verkäufer weiter schicken.
Und das würde ich ihr auch so klar machen die soll sich an die geltenden Gesetzte und Regelungen halten ich mach das als Verkäufer auch immer so und zwar auch wenn ich dafür eine Rote kassiere das ist mir Schnuppe.