Hallo,
ich kämpfe jetzt seit ca. 4 Wochen mit einem Käufer, der zuerst behauptete den ersteigerten Artkel nicht erhalten zu haben. Dann vor einer Woche soll er doch einen Umschlag erhalten haben - allerdings leer.
Ich hatte als Versandarten "Deutsche Post Brief", DHL Päckchen und für das Ausland noch eine Versandmöglichkeit angeboten. Der Käufer entschied sich allerdings für den "Deutsche Post Brief". Zusammen mit einem Bekannten habe ich den Artikel ordnungsgemäß eingepackt. Also einen Zeugen habe ich auf jeden Fall. Danach haben wir den verpackten Artikel in einen Umschlag getan und unserer Meinung nach war der Inhalt nicht "fühlbar" und auch gut verpackt. Am nächsten Tag sind wir dann zur Post und mein Bekannter hat diesen am Schalter abgegeben. Das kann ich bezeugen.
So etwas ist mir bisher noch nie passiert. Der Käufer schickte mir vor einer Woche dann ein Foto von dem erhaltenen Umschlag. Ich habe keine Beschädigungen erkennen können, nur eine Art "Schlitz" an der einen Seite, der mich aber viel mehr vermuten lässt, dass jemand Drittes die Ware entwendet hat. Oder der Käufer vielleicht selbst? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Zudem behauptet er, die Ware hätte da nicht reingepasst. Nun, auf einem Foto konnte man alles erkennen und meiner Meinung nach war klar zu erkennen, dass es sich um einen Billiglüfter für einen Intel Prozessor (wurde mitgeliefert) handelte.
Er will die Ware jetzt trotzdem noch geliefert bekommen, nur habe ich die ja nicht mehr, wenn ich sie schon weg geschickt habe. Ich habe ihm lediglich als ersatz für den Lüfter einen anderen Lüfter aus meinem Inventar angeboten.
Da Betrug ja nun auszuschließen ist und auch Fahrlässigkeit beim Verpacken der Ware, trifft mich als Privatverkäufer keine Schuld.
Mich macht das alles nur etwas mürbe. Ich bin noch Studentin und habe eigentlich andere Sorgen als mich um eine Anzeige von jemanden zu kümmern.
Ich habe mich zwar mit meinem Rechtsprofessor dazu ausgetauscht, aber mich verfolgt es doch ein wenig. Dieser meinte, dass ich wohl zivil- wie auch strafrechtlich nichts zu befürchten hätte.
Hat jemand schon mal etwas Ähnliches erlebt? Ich weiß mittlerweile nicht mehr wie ich damit weiter umgehen soll. Als Studentin habe ich jetzt auch nicht dermaßen viel Geld, dass ich es einfach so zurück überweisen würde, um das endlich vom Tisch zu haben.
Ach ja, wir reden hier von einem Warenwert von 60€.
Ich bitte um konstruktive Kommentare.
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