19-08-2012 12:23
Habe wie schon berichtet, ein Schmuckkonvolut ersteigert. Nach Inhaltsprüfung und Nachverklebung bei DPD fehlen 4 von 17 Teilen. Der Verkäufer hat jetzt eingelenkt und Nachfoschungsantrag gestellt. Er soll jetzt den Wert des Verlustes angeben. Der Auktionswert ist weit unter Warenwert. Kaufbeleg gibt es von dem Schmuck nicht laut Verkäufer nicht. Was muss er angeben- Zeitwert oder Auktionswert? Muss er mir den Wiederbeschaffungswert erstatten?