05-08-2012 19:43
ich habe eine uhr bei einem gewerbl. verkäufer gekauft. sie hat auch über 40 euro gekostet, was mir ja die erstattung von 2 mal versand gewährt. da mir die uhr nicht gefällt, möchte ich sie zurückgeben. der verkäufer hat geschrieben ich soll sie zurücksenden, dann erfolgt die rückzahlung. wer von uns beiden muss aber jetzt einen fall wegen rückgabe öffnen?