08-02-2018 18:27
Hallo,
ich habe ein Spiel ersteigert, welches leider nicht funktionsfähig ist. Der Verkäufer hat eingewilligt, den Verkauf rückgängig zu machen. Muss ich zuertst den Artikel versenden bevor ich mein Geld zurück bekomme??
schrieb:Hallo,
ich habe ein Spiel ersteigert, welches leider nicht funktionsfähig ist. Der Verkäufer hat eingewilligt, den Verkauf rückgängig zu machen. Muss ich zuertst den Artikel versenden bevor ich mein Geld zurück bekomme??
Hallo
der Vk möge dir bitteschön zuerst das Geld für den Rückversand (versichert!) oder aber ein Rücksendelabel zukommen lassen.
Du verpackst und verschickst dann das defekte Spiel sendungsverfolgt.
Nach Ankunft beim Verkäufer erstattet dir dieser die Portokosten und den Auktionspreis.
schrieb:Hallo,
ich habe ein Spiel ersteigert, welches leider nicht funktionsfähig ist. Der Verkäufer hat eingewilligt, den Verkauf rückgängig zu machen. Muss ich zuertst den Artikel versenden bevor ich mein Geld zurück bekomme??
Guten Abend
ja natürlich ,aber den Spiegel gut verpacken und nur mit Sendungsnummer zurücksenden d.h. per Paket
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