08-02-2018 18:27
Hallo,
ich habe ein Spiel ersteigert, welches leider nicht funktionsfähig ist. Der Verkäufer hat eingewilligt, den Verkauf rückgängig zu machen. Muss ich zuertst den Artikel versenden bevor ich mein Geld zurück bekomme??
schrieb:Hallo,
ich habe ein Spiel ersteigert, welches leider nicht funktionsfähig ist. Der Verkäufer hat eingewilligt, den Verkauf rückgängig zu machen. Muss ich zuertst den Artikel versenden bevor ich mein Geld zurück bekomme??
Guten Abend
ja natürlich ,aber den Spiegel gut verpacken und nur mit Sendungsnummer zurücksenden d.h. per Paket
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