23-06-2017 21:21
Ich habe den Brotbackautomaten im Originalkarton in geformten Styrpor und großen Umkarton verschickt. Angeblich ist daß Gerät beschädigt angekommen. Muss ich das zurücknehmen. Haftet DHL? Wer hat ähnliche Erfahrungen? LG Oykauf
Guten Abend,
wenn du nach den Versandrichtlinien verpackt hast, dann kannst du versuchen, den Schaden beim Versandunternehmen geltend zu machen. Wichtig ist, dass du den Umkarton Innen auch gut ausgepolstert hast, bevor du den Originalkarton eingesetzt hast. Also Polsterung am Boden, an den Seiten und oben auf. Die Polsterung sollte nicht aus Zeitungspapier bestanden haben, sonst ist es keine Polsterung.
Da du für eine nach den Vorschriften des Versandunternehmens vorgegebene Verpackung zuständig bist und der Käufer ein Recht auf ein funktionierendes Gerät hat, müsstest du erstatten, könntest aber, wie gesagt, ggf. deinen Anspruch auf Haftung beim Versandunternehmen geltend machen.