14-11-2012 12:01
Ich habe vor einiger Zeit eine CD ersteigert und habe den Verkäufer negativ bewertet. Grund war überlange Versanddauer und überhöhtes Porto (3 Euro für 1,45 € - Brief).
Darauf erfolgte von ihm der Bewertungskommentar: "Diese Bewertung ist ungerechtfertigt & Gelogen. Kein Wort daran ist wahr."
Auch danach ließ er mich nicht in Ruhe. Ständig beleidigt er mich oder fordert mich auf, die Bewertung zurückzunehmen.
Sicherheitshalber habe ich ihn als Käufer gesperrt, damit er mir keine Rachebewertung geben kann. Aber kann ich auch die Kommunikation mit ihm sperren?
Die Vorgeschichte interessiert mich jetzt mal nicht. Ich antworte nur auf die Frage.
Du hast 3 Möglichkeiten:
1. Bei eBay die Löschung der Antwort zu beantragen, da der VK Dich der Lüge bezichtigt.
2. Anzeige wegen Beleidigung erstatten.
3. Die Sache sportlich sehen und einen Ergänzungskommentar hinzufügen
Textvorschlag: Die Bewertung ist berechtigt und wahr.
Kommunikation kannst Du sperren, aber wozu?
Du mußt seine Mails ja nicht lesen.
Sollten Beleidigungen oder Drohungen enthalten sein, kannst Du entsprechende Schritte
unternehmen wie Meldung an eBay oder Anzeige bei der Polizei.
Ach Leute, immer diese Streitereien....