am 06-02-201417:48 - zuletzt bearbeitet am 13-09-201412:27 von pat
Es gibt seit kurzer Zeit eine neue Masche auf der eBay-Plattform, bei dem im Gegensatz zu anderen Maschen der Verkäufer das Opfer ist. Begonnen hat es mit Gebotsabschirmung und einer anschließende Klage wegen Schadenserstz durch vorzeitige Beendigung eines Angebotes. Der Verkäufer tappt ohne Mindestpreis immer in die Falle !!! Diese funktioniert folgender Maßen:
!!!Achtung dies soll keine Anleitung zum Durchführen sein sondern ein Beitrag zum immer häufiger vorkommenden Ebaybetrug !!!
Es kommt momentan zu mehreren Klagen die von einem oder mehreren eBay Mitgliedern gezielt durchgeführt werden. Die Vorgehensweise ist sehr dreist und hinter der Sache stehen juristisch ausgebildete Leute die sich ihr Wissen zum Vorteil nehmen und dabei den einfachen Verkäufer um mehrere tausende Euros bringen können.
Die erste Masche ist Gebotsabschirmung !!! Diese ist hier genau beschrieben mit einem Beispiel von einem Geschädigten: (das ist nur ein Beispiel)
1. Das Notebook, dass ein ganz normaler Ebayverkäufer (das Opfer) zum Verkauf stellt, hat einen Marktpreis von 1000,-EUR. 2. Der Auktionspreis liegt momentan bei 300,-EUR. 3. Nun wird ein Bieter (der Täuscher) eine Summe von 301,-EUR bieten, sodass er der Höchstbietende ist. 4. Als nächstes wird die gleiche Person mit einem anderen Ebaynamen ein völlig überteuertes Gebot abgeben z.B. 1500,-EUR und anschließend mit einem dritten Namen 1501,-EUR. 5. Jetzt wird höchstwahrscheinlich kein Bieter mehr darüber bieten, da der Preis den Marktpreis schon längst überschritten hat. 6. Wenige Sekunden vor Gebotsende zieht dann der Betrüger seine Angebot von 1501,-EUR und 1500,-EUR zurück (was bei eBay völlig legal und problemlos funktioniert). 7. Dannach fällt der Preis zurück auf 301,-EUR und das Angebot ist beendet. 8. Der Täuscher hat nun ein Notebook, welches einen Marktpreis von 1000,-EUR hat für 301,-EUR erworben.
!!! Diese Art von Täuschung nennt man Gebotsabschirmung !!! Und wenn das nicht funktioniert, gehen die Betrüger über in die...
Die ZWEITE Masche Ein Bieter (der Täuscher) bringt den Ebayverkäufer (das Opfer) zur Beendigung von seinem Angebot, durch Androhung von Abmahnungen (über eine Dritte Person) in Form von eMails, Anrufe oder Briefe, (Androhung einer Abmahnung kennt jeder) die das Opfer in das Zweifeln bringen soll. Der Ebayverkäufer (das Opfer) bricht sein Angebot ab, bevor schlimmeres geschieht. Der letzte Bieter (der Täuscher) schlägt jetzt zu und wird den Verkäufer verklagen auf Schadensersatz. Der letzte Bieter (der Täuscher) möchte keine Ware, er will Schadensersatz, da er vom Kaufvertrag zurücktreten wird... Der Verkäufer will seinen hochpreisigen Artikel nicht für einen "Apfel und ein Ei" an den letzten Bieter aushändigen... Ein bißchen Schriftverkehr hin und her und dann kommt der Kaufvertrag Rücktritt wegen NICHTERFÜLLUNG vom letzten Bieter (Täuscher) und jetzt wird Schadensersatz eingeklagt.
Der Ebayverkäufer (das Opfer) hat keine Chance und ist dem Käufer (Täuscher) komplett ausgeliefert. Wenn der Verkäufer dem Käufer seine professionelle Vorgehensweise nachweisen kann, was fast nicht möglich ist, dann schaut es eventuell gut aus. dazu brauch wir die Hilfe aller Betroffenen, Opfer und Informanten.Es gibt schon mehrere eBay Verkäufer die eine Klage bekommen haben und die auch bezahlen mußten Wer kennt oder hat Probleme mit
eBay Account
die derartige Delikte durchgeführt haben ???
Ganz wichtig: bei wem haben die Bieter die Ware nicht abgenommen??? Wer hat Erfahrung mit **Realname entfernt** oder andere Pseudonyme unter eBay Bitte melden!!! Bitte meldet Euch und sendet Info`s Es liegen schon Informationen über mehrere Opfer vor... wir brauchen noch mehr....