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Problem klären? - Detailfragen

saavedra01
Auf Erkundungstour

Hallo, könnt ihr mir bitte diese Fragen beantworten?

1. Wann genau läuft die Frist ab - wenn da steht "gehen Sie bitte bis zum 10. auf Problem klären", ist das bis zum 10. Uhrzeit Auktionsende, 10. Mitternacht, oder vielleicht sogar nur bis zum 9. Mitternacht?

2. an wen wendet man sich mit Problem klären (wer liest es), erstmal bis zur Eskalation nur an den Verkäufer, oder gleich auch an eBay?

3. falls man erst Nichterhalt melden muss und dann den Artikel erhält und er nicht der Beschreibung entspricht, kann man auf diese Beschwerde "umdisponieren"?

Danke!

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bevor das heitere Rätselraten hier weitergeht, willst du nicht einfach mal erzählen, was vorgefallen ist...eventuell wäre auch die Angabe der Artikelnummer

hilfreich:-)

Hallo, könnt ihr mir bitte diese Fragen beantworten?

1. Wann genau läuft die Frist ab - wenn da steht "gehen Sie bitte bis zum 10. auf Problem klären", ist das bis zum 10. Uhrzeit Auktionsende, 10. Mitternacht, oder vielleicht sogar nur bis zum 9. Mitternacht?

 

Würde ich jetzt mal sagen, bin mir da aber nicht so ganz sicher.

 

 

2. an wen wendet man sich mit Problem klären (wer liest es), erstmal bis zur Eskalation nur an den Verkäufer, oder gleich auch an eBay?

 

Problem klären heißt: Bei ebay einen Fall eröffnen. 

Bei Dir geht es um einen nicht erhaltenen Artikel?
Kannst Du bei Zahlung mit Überweisung tun, ebay schließt den Fall aber wieder, da nur bei Zahlung mit PP Käuferschutz besteht.

 

3. falls man erst Nichterhalt melden muss und dann den Artikel erhält und er nicht der Beschreibung entspricht, kann man auf diese Beschwerde "umdisponieren"?

 

Geht nicht. Entweder Fall eröffnen wg nicht erhaltenem Artikel oder wg abweichendem Artikel.
Hier gilt das gleich wie unter 2. Mit Überweisung gezahlt, schließt ebay den Fall wieder.

Danke!

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