11-05-2018 12:56
Hallo zuammen, bei der Frage geht es um die Käufer Sicht.
Es wird häufiger von komplizierteren Fällen bei Verkäufen mit PayPal Zahlung gesprochen, bei denen dann ein "unseriöser" Selbstabholer erscheint.
Jetzt aber genau umgekehrt die Frage:
Als Käufer, bei PayPal Zahlung vorab, wie weit greift da der Käuferschutz? Es gibt ja keinen Versand, keine Sendungsverfolgung und allgemein könnte ja gelten, gekauft wie gesehen, bei Abholung?
Bei einigen Artikeln ist der Überblick über die Funktion jedoch nicht immer ganz einfach und auf die Schnelle möglich, wie bei elektronischen Geräten. Kannn man also auch später noch den Artikel beanstanden? Trotz Selbstabholung, bei der ein Artikel ja bereits besichtigt wurde?
Vielen Dank und Grüße!
@sally-ganelli@ schrieb:Hallo zuammen, bei der Frage geht es um die Käufer Sicht.
Es wird häufiger von komplizierteren Fällen bei Verkäufen mit PayPal Zahlung gesprochen, bei denen dann ein "unseriöser" Selbstabholer erscheint.
Jetzt aber genau umgekehrt die Frage:
Als Käufer, bei PayPal Zahlung vorab, wie weit greift da der Käuferschutz? Es gibt ja keinen Versand, keine Sendungsverfolgung und allgemein könnte ja gelten, gekauft wie gesehen, bei Abholung?
Bei einigen Artikeln ist der Überblick über die Funktion jedoch nicht immer ganz einfach und auf die Schnelle möglich, wie bei elektronischen Geräten. Kannn man also auch später noch den Artikel beanstanden? Trotz Selbstabholung, bei der ein Artikel ja bereits besichtigt wurde?
Vielen Dank und Grüße!
bei Selbstabholung greift der Käuferschutz NICHT.
Hier: Punkt 3.2 Ausnahmen:
und lt. PP gilt das auch für "entspricht nicht der Beschreibung", da die Möglichkeit gegeben war, dass der Artikel geprüft wird.
> https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Fazit: KEIN Paypal bei Abholung.