am 25-08-2017 13:48 - zuletzt bearbeitet am 25-08-2017 14:30 von pat
Ich bin mit gerade mit einem Fall für einen nicht gelieferten Artikel konfrontiert worden. Wie ich festgestellt habe ist ein Ebay Mitglied nicht abgesichert für einen nicht gelieferten Artikel bzw. den Kaufpreis zurück zu erhalten, wenn er den Kaufpreis überwiesen hat. Nur mit PayPal , Lastschrift, Visa Zahlungen hat er das Recht den Käuferschutz zu beanspruchen.
Wenn Ebay das nicht ändert, hat jeder der bei Ebay einen Artikel reinsetzt und sich diesen überweisen lässt, die Möglichkeit diesen nicht zu versenden, aber den Kaufpreis zu erhalten. Es werden Türen für unseriösen Verkäufer geöffnet, wo ein langer Weg bevorsteht , mit oder ohne Erfolg über den normalen Rechsweg mit Anwalt ( Kosten) den Kaufpreis oder den gekauften Artikel zu erhalten. Bei kleineren Beträgen lohnt es sich nicht in relation zu den Anwaltskosten einen Rechtsfall zu eröffnen. Die Unseriösen Verkäufer können mit den vielen kleinen Beträgen auch auf Ihren Gewinn kommen. Natürlich sperrt Ebay nach einiger Zeit diesen Verkäufer. Dieser hat aber die Möglichkeit unter einem anderen Namen wieder ein Konto zu eröffnen und so geht es weiter.
Ich rufe alle Ebay Mitglieder auf, sich bei Ebay zu beschweren, damit Ebay abhilfe schafft. Zum Beispiel über eine sep. Versicherung die im Verkaufspreis enthalten ist ,oder keine Anzeigen für Verkäufe zulässt die den Käuferschutz ausschließt.
Ich hoffe auf Eure Hilfe ! !
@hansjoachim7927 schrieb:
Ich bin mit gerade mit einem Fall für einen nicht gelieferten Artikel konfrontiert worden. Wie ich festgestellt habe ist ein Ebay Mitglied nicht abgesichert für einen nicht gelieferten Artikel bzw. den Kaufpreis zurück zu erhalten, wenn er den Kaufpreis überwiesen hat. Nur mit PayPal , Lastschrift, Visa Zahlungen hat er das Recht den Käuferschutz zu beanspruchen.
Wenn Ebay das nicht ändert, hat jeder der bei Ebay einen Artikel reinsetzt und sich diesen überweisen lässt, die Möglichkeit diesen nicht zu versenden, aber den Kaufpreis zu erhalten. Es werden Türen für unseriösen Verkäufer geöffnet, wo ein langer Weg bevorsteht , mit oder ohne Erfolg über den normalen Rechsweg mit Anwalt ( Kosten) den Kaufpreis oder den gekauften Artikel zu erhalten. Bei kleineren Beträgen lohnt es sich nicht in relation zu den Anwaltskosten einen Rechtsfall zu eröffnen. Die Unseriösen Verkäufer können mit den vielen kleinen Beträgen auch auf Ihren Gewinn kommen. Natürlich sperrt Ebay nach einiger Zeit diesen Verkäufer. Dieser hat aber die Möglichkeit unter einem anderen Namen wieder ein Konto zu eröffnen und so geht es weiter.
Ich rufe alle Ebay Mitglieder auf, sich bei Ebay zu beschweren, damit Ebay abhilfe schafft. Zum Beispiel über eine sep. Versicherung die im Verkaufspreis enthalten ist ,oder keine Anzeigen für Verkäufe zulässt die den Käuferschutz ausschließt.
Ich hoffe auf Eure Hilfe ! !
Dir steht es jederzeit frei, den sendungsverfolgten oder sogar versicherten Versand anzuweisen, wenn der Verkäufer nur den Versand ohne angeboten hat - die Mehrkosten musst Du selbstverständlich zahlen
abgesehen davon müßte Dir eigentlich bekannt sein, dass eBay sowas schon mal versucht hat - mit dem eBay-Zahlverfahren nämlich, wo man erst an eBay zahlen mußte, dann, wenn der Verkäufer den Versand nachweisen konnte bzw. der Käufer sein OK gegeben hatte, die Zahlung an den Verkäufer weitergeleitet wurde
... und weißt Du was: das mußte wieder zurückgenommen werden, weil es nicht gesetzeskonform war - und sollte eBay der Meinung sein, sowas nochmal zu versuchen, werde ich hier 100% nichts mehr anbieten, denn ich bin auch so ein "schlimmer Finger", ich akzeptiere nur Überweisung und PP gibt es bei mir nicht
ach ja: Lastschrift und Kreditkartenzahlungen laufen auch über PP, das sind keine eigenständigen Bezahlarten - ich empfehle Dir, Dich mal so langsam mit den Abläufen hier vertraut zu machen
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