29-11-2017 15:59
Habe einen gebrauchten Rechner gekauft, der nach einer Eingangsprüfung nicht der Beschreibung entspricht:
https://www.ebay.de/itm/222724408054
Ein Auslesen der SMART-Werte ergab.
- fehlerhafte Sektoren
- 250 statt 500 GB Kapazität
- sowie 3,1 Jahre Nutzung
Letzteres entspricht 6,2 kalendarischen Jahren, wenn man jeden Tag 12h Einschaltdauer annimmt. Der Verkäufer nennt das NEU ...
Der BlueRay-Player erwies sich als simpler DVD-Brenner.
Jetzt kommt der Clou:
mein Verkäufer hat den Rechner selbst bei eBay gekauft - macht also wissentlich falsche Angaben bzw. läßt wesentliche Angaben weg:
https://www.ebay.de/itm/112528590558
Ich habe den Verkäufer um Rücknahme gebeten - der verweigert diese und wiederholt stattdessen seine falschen Angaben. Seitdem habe ich von ihm auch keine Antworten mehr erhalten.
So weit so schlecht.
Er weiß noch nicht, daß ich seinen Verkäufer ausfindig gemacht habe - also die wahre Beschaffenheit aus erster Hand habe.
Meine Frage nun:
wie weiter vorgehen?
Wie meldet man das eBay? Den Melde-Dialog für betrügerische Aktivitäten habe ich durch - dort kann man aber keine Angaben machen. Ergo wertlos...
Jeder kann sehen, wie in der Beschreibung falsche Angaben gemacht wurden. Und das wissentlich - denn mein Verkäufer hat seinem Verkäufer die wahre Beschaffenheit mit einer guten Bewertung bestätigt.
Das Ganze ist sehr leicht nachvollziehbar, da noch Bilder und Beschreibungen aus beiden Auktionen für jeden einsehbar sind (Stand 29.11.17).
mfG & thanx4Help
Anbei ein Bild:
- die SMART-Werte der HDD unter Linux (man beachte die Suchfehlerrate...)
Hallo,
"Der Verkäufer nennt das NEU"
Wo ließt Du das? Ich lese da wie neu.....( gebraucht )
Dann lese ich ...nur kurz benutzt..stimmt auch..da er ihn ja wohl vorher erst erworben hat.
Und zuletzt ...super schneller LG Brenner..nix Blu-Ray.
Also warum ließt Du nicht alles....
Lange Rede kurzer Sinn, @flyt3!
wie hast du bezahlt?
Mit PayPal? Dann melde direkt bei PP einen von der Beschreibung abweichenden Artikel.
Und wenn die Belege wollen ladest du alles hoch was du gesammelt hast, incl. der Informationen des Vorbesitzers.
Hast du per Überweisung gezahlt, nimm noch mehr Geld in die Hand und beauftrage einen Rechtsanwalt.
Im übrigen ist hier noch nicht der Straftatbestand des Betrüges erfüllt, also Vorsicht mit Äußerungen.
| Betreff | Hilfreich |
|---|---|
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