02-02-2018 13:15
Wie heißt der Inhaber von Ihren Verkäufer mit dem Synonym elektrobest (bzw. elektrobest.de)? Es handelt sich dabei um eine Pflichtangabe zum Schutz von uns Kunden, damit wir im Streitfall unsere Rechte einklagen können. Immerhin wird hier Vorschuss von uns verlangt, und zwar nicht zu knapp bei dem Kabinenroller will die Firma jeweils 500,00 € Vorschuss haben, bevor sie liefert und den Rest bei Lieferung. Aber ein Inhaber wird hier nicht angegeben, obwohl es sich bei der Firma nicht einmal um eine juristische Person handelt.
Dies ist auch abmahnbar!!! Und im Übrigen ärgerlich für mich als potentielle Kundin!!!
| Betreff | Hilfreich |
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