05-08-2017 09:17
Servus @charly123-1
Es ist formal nicht so ganz geeignet,
aber das weiß der Anbieter vermutlich nicht:
Beruf Dich auf § 321 BGB,
wenn Du nicht abholen kannst.
(Den Fernseher kann man abholen.)
"Mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils" aus der Konstellation heraus abzuleiten,
ist ein wenig konstruiert,
aber einen Versuch wert.
Die angeblichen Probleme mit Paypal
in Verbindung mit dem abweichenden Konto ist schon nicht eben vertrauenerweckend.
Außerdem könnte das Teil formal schon verkauft worden sein:
http://www.ebay.co.uk/itm/iPhone-7-GOLD-128GB-WIE-NEU-/162605613798?clk_rvr_id=1275773072938&rmvSB=t...
Dazu kommt noch ein Bieter mit 0 Bewertungen,
der sowohl auf "Dein" iPhone als auch den aktuell noch eingestellten Samsung geboten
und zurückgezogen hat: