02-07-2015 15:32
Ich habe den Artikel von
Hallo
der Käuferschutz kann nur beantragt werden, wenn die Zahlung mit PP erfolgt ist.
In deinem Fall würde ich Strafanzeige bei der Polizei stellen. Es ist verboten, Plagiate zu verkaufen.
Druck dir alles zur Auktion gehörige aus.
Und natürlich steht dir das Recht zu, den VK rot zu bewerten.
Nur keine Wörter wie Betrug o.ä..
| Betreff | Hilfreich |
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