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kein Käuferschutz bei Überweisung

Ich habe den Artikel von

shila_goofy

Artikelnummer: 261934107101 ein Samsung Galaxy S5 ersteigert und festgestellt, dass es sich um ein Fake-Handy handelt.
Ausschlaggebend für meinen Kauf war die Mitgabe der Rechnung, was im Angebot stand.Diese  fehlte. natürlich.
Über Ebay habe ich zwar die Rückgabe beantragt. Aber der Verkäufer wird sich nicht melden, da er es bestreitet.
Klugerweise hat er nur Überweisung angeboten.  Besteht in diesem Fall überhaupt die Möglichkeit der Kaufpreisrückerstattung oder muß ich den Fall beim Staatsanwalt melden, da es sich ja um eine Produktfälschung handelt?
Mit freundlichen Grüßen
C.Rönsch
Gesamtes Thema betrachten

Hallo

 

@kristuscat

 

der Käuferschutz kann nur beantragt werden, wenn die Zahlung mit PP erfolgt ist.

 

In deinem Fall würde ich Strafanzeige bei der Polizei stellen. Es ist verboten, Plagiate zu verkaufen.

Druck dir alles zur Auktion gehörige aus.

 

Und natürlich steht dir das Recht zu, den VK rot zu bewerten.

 

Nur keine Wörter wie Betrug o.ä..

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