20-05-2015 13:44
ein Verkäufer gibt eine Antwort auf erhaltene Bewertung ab und nennt dabei die komplette Anschrift des Käufers. Ist dies erlaubt??? Der Käufer ist doch nicht mehr sicher in seinem Leben.
@tweedy_0915 schrieb:ein Verkäufer gibt eine Antwort auf erhaltene Bewertung ab und nennt dabei die komplette Anschrift des Käufers. Ist dies erlaubt??? Der Käufer ist doch nicht mehr sicher in seinem Leben.
Servus @tweedy_0915
dann muß der Genannte diese Bewertung halt löschen lassen.
Natürlich ist das nicht erlaubt.

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