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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Hallo!

Ich verkaufe erst seit kurzer Zeit gewerblich. Ich habe die Kleinunternehmerregelung.

 

Ich sitze gerade hier und überlege, wie ich die Gebührenabrechnung korrekt in Lexware Office verbuche.

Ich habe mir schonmal ein Offline-Konto für Ebay Payments angelegt. Dort muss ich ja die monatliche CSV-Datei als 'Kontoauszug' hochladen.

In der CSV-Datei, die Ebay mir ausspuckt, sind aber sehr viele Spalten, mit welchen ich nichts anfangen kann.

Welche Spalten brauche ich überhaupt? Buchungsdatum, Zusatzinfo (Angebotsgebühr etc),...

Und was mache ich mit der monatlichen Abbuchung? Beispielweise habe ich 21 Angebote inseriert für insgesamt 8,82€ Angebotsgebühr. Aber in den anderen Zeilen sind diese 21x0,42€ ja schon einzeln ausgegeben worden. Das wäre ja dann doppelt?

 

Kennt jemand einen Converter, mit dem man das schnell in etwas Brauchbares umwandeln kann? Ich kenne mich mit Excel Tabellen echt nicht aus...

 

Mir wurde hier in letzter Zeit viel geholfen, daher frage ich einfach mal hier nach 🙂

 

Danke und liebe Grüße!

Nachricht 1 von 39
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38 ANTWORTEN 38

Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

und was heißt das jetzt für mich? Wenn ich einen Wareneinkauf mache, habe ich ja einen Beleg, in den meisten Fällen einen Eigenbeleg, da ich hauptsächlich von Privat kaufe. Das ist doch wie ein Wareneingang?

Nachricht 21 von 39
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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Ich nutze zwar keine Kleinunternehmerregelung sondern bin einfacher Einzelunternehmer und mache meine eBay Buchhaltung seit 25 Jahren mit einem Excel-Blatt (=die Einnahmen) und 12 monatlichen eBay-Rechnungen (=die Ausgaben), halte es also so wie @perfect-sally . Seit 2024 ist es sogar noch einfacher. eBay meldet meine Verkäufe ans Finanzamt.
Daher brauche ich quartalsweise nicht mal mehr meine Verkäufe zusammen zu rechnen.

Wenn man sich die "erweiterte" Rechnung im CSV-Format abspeichert und noch den einen oder anderen monatlichen Transaktionsbericht als CSV erstellt, hat man alles beisammen.

Steuerberater und Finanzamt (waren 2x in der Zeit da) haben es so abgesegnet und bisher nie etwas beanstandet. Immer in Hinterkopf behalten. Wir sind keine Großkonzerne, führen "nur" eine E/Ü-Rechnung und haben in der Regel keine aufwändigen Programme im Einsatz. Mein Arbeitsinstrument ist die eBay-Webseite. Bei der letzten Steuerprüfung habe ich beim Steuerberater ein Handy, ein Tablet, und einen USB-Stick hingelegt und gesagt: "das ist mein (eBay)Geschäft". Die letzten 18 Monate findet ihr auf der eBay-Webseite, alles davor abgespeichert und auf dem Stick. Alles war gut. 
Wichtig ist immer - jede Ausgabe und jede Vorsteuererstattung brauchen einen Beleg.

Nachricht 22 von 39
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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Genau, auch das ist ein Wareneingang.

 

Wareneingang können z.B. auch Kartons oder Verpackungsmaterial sein. (Verbrauchsmaterial)

 

Eigentlich muss man sich nur überlegen, wer da Langeweile hatte, denn immerhin sollte auf einer Eingangsrechnung (und Ausgangsrechnung) auch eine Artikelbezeichnung, Preis, Lieferant etc. stehen.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 23 von 39
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Nur zur Info.

Bei Lexoffice kann man auch den Belegstatus "privat bezahlt" auswählen. Wenn kein Geld fluss im Konto dazu passt.

Wenn Geld von Ebay kommt kannst du auch "Geldtransit" angeben, wenn es nur ein "Durchlaufposten" ohne passende Belege (weil du die Belge schon gebucht hast oder sonst doppelt gebucht werden würde,...) angeben.

 

Wenn du alle Kundenrechnugen, welche du den Käufern erstellst, buchst und dann die Ausgaben von Ebay, welche du auch splitten kannst ( Also ShopAbo , Werbekosten, Provision,...) in extra Bunchungsposten, angibst, sollte das bei dir schon reichen. Aber schreibe alles was du "aus der Reihe" buchst in die "Beschreibung" rein, damit du wieder durchblickst, falls in ein paar Jahren du da etwas nach verfolgen musst.

Nachricht 24 von 39
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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Danke schonmal für alle Antworten.

Ist man verpflichtet, sein Geschäftsbankkonto an die Buchhaltungssoftware anzubinden? Wäre Ebay-Payments als Offlinekonto ausreichend? Oder muss ich überhaupt kein Konto anbinden? Dann hätte ich das Problem mit den Zuordnungen ja nicht.

Im anderen Fall würde ich echt von Lexware weggehen, es ist einfach zu detailliert für mich und ich habe keine Lust, so aufwendig zu buchen, ich möchte einfach ein bisschen was neben meinem Vollzeitjob verkaufen.

Ist eine andere Software für ganz kleine Kleinunternehmer (mit vielleicht 10 Verkäufen pro Monat) ausreichend? Tabellenkalkulation?...

Nachricht 25 von 39
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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Tabellenkalkulattion wäre für dich völlig ausreichend.

Auf eine Seite der Tabelle alles was du an Geld einnimmst "bekommst" also "+".

Und auf die andere Seite alle Ausgaben "Geld an jmd anderes geht" also -

Am Jahresende / Anfang einfach alles miteinander verrechnen. Fertig.

 

Die Belege dazu in einen Ordner oder auf Stick speichern.  Und fertig.

 

Du brauchst echt keine aufwendige Software. Rentiert sich meißt erst, wenn man viele Buchungen hat oder gerne mit Softwares "spielt/testet" wie ich.

 

Nachricht 26 von 39
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Danke! Ja werde ich wahrscheinlich so machen.

Aber ich habe noch ein Problem mit der Ebay Rechnung.

Die Rechnung wurde in Brutto ausgestellt und man hat mir nur den Nettobetrag vom Konto abgezogen. Anscheinend führt ebay die USt. selbst ab. Aber welchen Betrag nehme ich dann als Ausgabe? Eigentlich ja den Nettobetrag, oder? Wie vermerke ich das, dass ebay die Steuer selbst zahlt?

 

Und da das ja noch nicht genug ist, haben sie sogar eine Angebotsgebühr mehr abgezogen, als sie berechnet haben. Netto waren es auf der Rechnung 8,40€, Buchung vom Konto aber 8,82€. 

Nachricht 27 von 39
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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Die Buchungen von deinem Konto sind "durchlaufende Posten". Die Brauchst du bei einer EÜR nicht mit einbinden.

Ignoriere die tatsächlichen Kontobewegungen und nehm nur die Zahlen die du auf Rechnugen / Belegen findest.

Weil sonst kommen wir noch in die Matherie der verschiedenen Kontorahmen SK03/04 etc... Das brauchst du alles nicht.

Bei der Ebay Rechnung schau mal ob das eine innergemeinschaftliche Lieferung ist oder ob alles mit 19% versteuert ist. Das habe ich gerade nicht im Kopf, ich bin unterwegs und kann nicht nachschauen.

Nachricht 28 von 39
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Es ist anscheinend keine innergemeinschaftliche Lieferung, ebay hat eine deutsche Adresse auf der Rechnung und weist die 19% USt aus.

Habe gerade gesehen, dass unter Abrechnung ein Übertrag in den nächsten Monat stattfand? 

Der Restbetrag, der zu den 119% fehlt, ist jetzt als Minusbetrag auf dem Ebay Konto?

Nachricht 29 von 39
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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Willst du dir nicht lieber eine/n Steuerberater/in anheuern und mit ihm/ihr das alles durchgehen. Ich glaube gerade, du hast wenig Ahnung von Buchhaltung und Finanzen, eventuell auch mit Prozentrechnen. 

Wäre für dich besser und auf dauer wahrscheinlich auch günstiger.

 

Ich hab gerade leider auch nicht so den Kopf mich in jede einzelne Buchung einzuarbeiten, nicht dass ich dir doch mehr "falsches" jetzt hier auf die schnelle weiter gebe und du das übernimmst. Das möhte ich dann auch nicht.

Nachricht 30 von 39
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Günstiger sicher nicht...

Falls es gerade wegen den 119% um die Prozentrechnung geht, das war nur zur Veranschaulichung gedacht.

Ich werds schon irgendwie hinkriegen, danke

Nachricht 31 von 39
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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Ich habe mir jetzt nicht alles genau durchgelesen, gehe aber mal auf die Kernpunkte ein (keine Rechtsberatung und natürlich unverbindlich):

 

 

1. Deine eBay-Rechnungen sind keine Zahlungsaufforderungen, sondern lediglich ein Beleg, welcher die bereits erfolgte Zahlung durch den Käufer nachweist.

 

2. Die eBay-Rechnung kannst du nicht außen vor lassen, da die doch die von dir gezahlten und durch eBay gutgeschriebenen Gebühren & Provision pro Monat aufzeigt. Die brauchst du auf jeden Fall. Auch da würde ich mir keinen Kopf um die Gutschriften machen (Ausgabenminderung). Nimm den Gesamtbetrag der Rechnung als Ausgabe.

 

3. Geschäftskonto anbinden macht auch keinen Sinn, da für dich relevant ist, was auf deinem eBay-Konto eingeht. Du kannst nicht 5.000€ im Januar umsetzen aber nur 4.000€ von eBay ausgezahlte Beträge als Einnahme verbuchen. Die Einnahme bleibt weiterhin 5.000€. Du darfst als Kleinunternehmer auch keine Einnahmenminderungen durchführen bzw. müsstest du das in deiner Steuererklärung berücksichtigen. Daher lieber Gesamtbetrag (vor Rückerstattung) als Einnahme verbuchen und die Rückerstattungen einfach als sonstige Betriebsausgabe vernünftig dokumentiert verbuchen.

 

Wie bereits erwähnt, nur mit mindestens PayJoe zusätzlich zwischengeschaltet, wirst du eine "Zahlung-Beleg-Zuordnung" erreichen können. Die einzigen Zahlungen auf deinem Bankkonto, die du in Verbindung mit Belegen von eBay bringen kannst, sind die Auszahlungen und Belastungen. Alles andere findet auf dem Guthabenkonto statt. Diese beiden Bewegungen sind aber vollkommen irrelevant.

 

Ebay bucht Beträge erst dann vom Bankkonto ab, wenn nicht ausreichend Guthaben vorhanden ist. Dies findest du in den Abrechnungsberichten wieder. Eine Ausgabe ist das allerdings nicht, da der Gesamtbetrag ja bereits als Ausgabe verbucht ist (Beispiel folgt).

 

Zu den Kontobewegungen, die dich verwirren:

 

Für dich gilt folgendes: Eine Einnahme entsteht zu dem Zeitpunkt, an dem dir Gelder wirtschaftlich zur Verfügung stehen. Das bedeutet, die Einnahme ist mit dem Zeitpunkt zu verbuchen, an dem Sie auf deinem eBay-Konto gutgeschrieben wird. Du zahlst nämlich Gebühren, Provision, ggf. Shop-Abo und Versandkosten mit diesem Guthaben. Es steht dir also zum Ausgleich offener oder neuer Forderungen seitens eBay zur Verfügung. Dein Bankkonto kann dir im Zusammenhang mit den eBay-Einnahmen und -Kosten absolut egal sein.

 

Beispiel für Januar:

 

1000€ Umsatz, 900€ Auszahlung, 200€ Kosten, eBay muss 100€ zum Ausgleich auf 0 von dir abbuchen.

 

Verbucht hast du:

 

+1000€   Umsatz/Einnahme

-  200€   z.B. Provision

= 800€   Gewinn (EKP usw. natürlich nicht berücksichtigt)

 

Würdest du die 100€ nun noch als Ausgabe (ggf. sogar erst im Februar) verbuchen, wäre das ganz einfach falsch, da diese Ausgabe nicht existiert - du hast bereits die vollen 200€ als Ausgabe im Januar verbucht!

 

Ganz einfach zu prüfen: 900€ Auszahlung - 100€ Abbuchung = 80€ Gewinn.

 

 

Es ist also eigentlich einfacher, als du denkst:

 

Gesamtbetrag deiner Rechnungen, die du an deine Kunden ausstellst MINUS Gesamtbetrag deiner Rechnungen/Belege zu sämtlichen Ausgaben (Gebüren, Rückerstattungen, Werbung, Provision, Versand, Verpackungslizenz, Verpackungsmaterial, Bürobedarf usw.). Ob nun ein Teil dieser Einnahmen erst im nächsten Monat ausgezahlt wird, spielt absolut keine Rolle. Bei Zahlungen mit PayPal müsste das gleiche gelten, da auch dies ein eigenes Konto mit eigener wirtschaftlicher Funktionalität ist.

 

4. Belege für den Wareneinkauf? Ganz einfach: Eigenbeleg und Zahlungsnachweis (Kontoauszug PayPal oder Bankkonto, etc.). Bei Barkäufen solltest du zumindest bei höheren Beträgen eine Ankaufsquittung ausstellen. Die muss unterschrieben sein. Zusätzlich könntest du noch das Inserat des Verkäufers, ggf. Chatverlauf mit Vertragsschluss dem Beleg hinzufügen (mehrere Seiten pro Beleg sind möglich).

 

Der Begriff "Wareneingang" bezieht sich eher auf die (digitale) Erfassung und Aufnahme in das Geschäftsinventar/Lager/WWS. Dann gibt es noch den Wareneinsatz, der aber auch vollkommen uninteressant für dich ist. Zur Buchung der Beträge ist bei Lexware das Konto/die Kategorie "Wareneinkauf" zu nutzen

 

5. Eigene Tabelle ist definitiv machbar und natürlich kostenfrei, jedoch musst du da auch relativ detailierte Angaben machen und der Spielraum für Fehler ist relativ groß. Gerade bei Unsicherheit lohnt sich Lexware. Ein besseres und günstigeres Programm gibt es (für Kleinunternehmer) meiner Meinung nach nicht.

 

6. Der Steuerberater würde aktuell definitiv günstiger sein, als die Konsequenz falscher Angaben in der Steuererklärung. Er soll ja nicht alles machen, sondern dich nur beraten und ggf. die erste EÜR und Steuererklärung machen, damit du´s einmal gesehen hast und eventuell dann selbst umsetzen kannst. Theoretisch ändert sich bei dir ja nichts, da deine geschäftlichen Prozesse die gleichen bleiben. 

 

Wenn du aber jetzt schon so komisches Gewurschtel hast mit Steuerproblemen und Differenzen, stell das lieber von Anfang an richtig, bevor sich 3 rote Fäden durchziehen. Irgendwie hinbekommen ist nicht. Hier gilt richtig oder falsch. Spätestens, wenn das FA unzufrieden ist, musst du zum Steuerberater und der muss dann rückwirkend alles korrigieren - wenn er das denn überhaupt macht oder machen darf. Auch kann das FA einfach schätzen und du zahlst dann Steuern, die du ggf. gar nicht hättest zahlen müssen.

Nachricht 32 von 39
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Hallo nochmal!

Ich denke, ich stand einfach auf dem Schlauch. Du hast recht, eigentlich ist es ziemlich einfach.

Ich nehme die Kundenrechnungen als Einnahmebeleg und buche den Gesamtbetrag als Zahlung an dem Tag, an dem der Kunde das Geld auf mein Ebay Payments Konto gezahlt hat. Die monatliche Ebay Rechnung nehme ich dann einmalig als Ausgabe für alle Abzüge.

Die Wareneinkäufe von Privatverkäufern verbuche ich mit Hilfe von Eigenbelegen. 

Ich habe jetzt eine einfache Variante der Buchführung für mich gefunden mit Accountable, es ist für mich wesentlich übersichtlicher als Lexoffice. Ich habe jetzt auch kein Bankkonto mehr angebunden und auch kein Ebay Payments oder PayPal. Ich habe so wenig Transaktionen, dass ich den Überblick da selber behalten kann. Die Kontoauszüge von allen Dreien speicher ich einfach als PDF und CSV ab.

Vielen Dank für die Hilfe!! Es war sehr hilfreich!!

Nachricht 33 von 39
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Die Wareneinkäufe von Privatverkäufern verbuche ich mit Hilfe von Eigenbelegen. 

Und wieso das? Das ist dein Beleg den du brauchst für Wareneinkäufe und hast auch eine eindeutíge Nummer um das zu buchen. Also wozu dann ein Eigenbeleg?

Das FA sieht die Eigenbelege je nach FA nicht wirklich gerne und es sollte auch nicht überhand nehmen damit.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 34 von 39
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Weil ich Waren bei Privatpersonen einkaufe, da muss ich einen Eigenbeleg erstellen. Ich habe mich in der Nachricht falsch ausgedrückt, ich meinte Wareneinkäufe bei Privatverkäufern. Im Rahmen von Reselling gehts leider nur so

Nachricht 35 von 39
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Wenn du Waren z.B. auf dem Flohmarkt oder sonst bei Privaten kaufst wo es keinen Beleg gibt ist das auch in Ordnung.

Ich dachte du meinst bei privaten ebay-Verkäufern und da hast du ja die Einzelheiten zum Kauf die du ausdrucken kannst und somit auch eine Art Bestellnummer hast die im Lex angegeben werden kann.

Aber wie gesagt, je nach FA werden zuviele Eigenbelege nicht gerne gesehen und ob die dann überhaupt anerkannt werden bliebt abzuwarten. Und auch deine Eigenbelege sollten eine fortlaufende Nummer haben die zusätzlich zum Kaufdatum angegeben werden sollte.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 36 von 39
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@sammlerfreundin  schrieb:

Danke! Ja werde ich wahrscheinlich so machen.

Aber ich habe noch ein Problem mit der Ebay Rechnung.

Die Rechnung wurde in Brutto ausgestellt und man hat mir nur den Nettobetrag vom Konto abgezogen. Anscheinend führt ebay die USt. selbst ab. Aber welchen Betrag nehme ich dann als Ausgabe? Eigentlich ja den Nettobetrag, oder? Wie vermerke ich das, dass ebay die Steuer selbst zahlt?

 

Und da das ja noch nicht genug ist, haben sie sogar eine Angebotsgebühr mehr abgezogen, als sie berechnet haben. Netto waren es auf der Rechnung 8,40€, Buchung vom Konto aber 8,82€. 


 

Wieso Netto-Rechnung?  @sammlerfreundin 

Die Rechnungen kommen aus Deutschland, von der Ebay GmbH, da gibt es keine Nettorechnungen.

 

https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/umsatzsteuer-auf-ebaygebhren-fr-verkufer-und-...

 

Da hast du wohl was verwechselt.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 37 von 39
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Hallo @sammlerfreundin ,

 

ich buche in Abstimmung mit meinem StB seit dem ersten Tag meiner gewerblichen Tätigkeit (Kleinunternehmerregelung), alle Posten stringente nach den Einzelpositionen Anhand meiner Kontoauszüge (Geschäftskonto, PayPal, BAR) in meine Excelliste (ich nenne sie Warenwirtschaft).

 

Was die Auszahlungen von eBay oder anderen Plattformen angeht, löse ich diese über die detaillierte Transaktionsdatei (in eBay läst sich diese taggenau von-bis erstellen, z.B. 29.08.-02.10.25) in einer separaten Excelliste in alle Einzelpositionen nach Soll und Haben auf und erhalte ein entsprechendes Saldo.

HINWEIS! Hier sind ggf. einzelne nicht von eBay für die Auszahlung übernommenen Positionen zu streichen.

 

Den Wert Haben = eBay Gebühren & Steuern übernehme ich in meine Warenwirtschaft.

Den Wert Soll = Einnahmen und Gutschriften über Verkäufe, ergeben sich aus den einzeln gebuchten Rechnungen in meiner Warenwirtschaft.

 

Für meine Steuererklärung bereite ich den gesamten Buchungsstoff nach SK03 in eine csv-Datei auf, welche mein StB dann in DATEV übernehmen kann.

 

Jetzt werden viele sagen, dass ist für einen Kleinunternehmer doch alles gar nicht nötig.

RICHTIG! Aber nach anraten meines StB hat es auf kurz oder lang seine Vorteile, wenn man von Anfang an, nach einem Kontenrahmen korrekt bucht.

 

Ich bin jetzt seit 2002 auf eBay unterwegs und ja, ich habe die Empfehlung meines StB nicht bereut.

 

Zum einen weiß man nie wohin einen das Gewerbe hinweht und zum anderen ist es von sehr großem Vorteil, wenn man über die buchhalterischen Vorgänge Bescheid weiß und sich somit auch immer einen relaistischen und nicht nur gefühlten Überblick über sein Gewerbe behält.

 

Wenn Du mehr über meine Vorgehensweise erfahren möchtest, kannst Du mich gerne per PN anschreiben. Dort kann ich Dir zur Veranschaulichung auch gerne mal meine Excelliste zur Erstellung der eBay-Kosten zeigen und zur Verfügung stellen.

Nachricht 38 von 39
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Buchhaltung mit Lexware Office, CSV Datei

Danke an alle, ihr habt mir sehr geholfen!

 

Eine Frage habe ich allerdings noch.

Ich hatte letztens den Fall, dass ein Kauf abgebrochen werden musste, weil die Lieferadresse falsch angegeben wurde. Bei der erneuten Bestellung ging dann einiges mit dem Versandetikett schief, da die Angaben viel zu lang waren und die Namen teilweise abgeschnitten wurden. Also musste ich die Etiketten auch mehrmals stornieren, bis es endlich gepasst hat...

 

Diese Vorfälle erscheinen ja als Gebührengutschrift auf der Rechnung. Brauche ich dafür gesonderte Belege? Für den abgebrochenen Kauf eine Stornorechnung geschrieben. Ansonsten habe ich ja noch die Gebührenrechnung als Beleg. Ist das so ausreichend? Es wird ja eh miteinander verrrechnet.

 

Ich würde die stornierten Transaktionen auch nicht in die Buchhaltung (Accountable) hochladen, weil die steuerlich ja eigentlich keine Auswirkung haben (+/- 0€).

Ich habe die einfach abgespeichert bei meinen Belegen. Ist das in Ordnung so?

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