14-02-2019 12:06
Hallo zusammen,
nach langen recherchen bin ich leider auf keinen Grünen Zweig gekommen.
Meine Frage direkt:
Was bedeutet das Freihandelsabkommen mit Japan für uns (gewerblcihe Ebay Verkäufer?
Dieses ist seit 1.2.19 is Kraft getreten.
Fallen jetzt Dokumente wie Zoll ect. weg? Was gilt zu beachten?
Oder hat sich für Händler auf den Online Marktplatz garnix geändert?
Freu mich schon auf die Antworten von euch
Servus @galon_111
Lektüre:
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/EU-Japan.html
Gilt ebenso für D.
https://www.ihk-muenchen.de/de/%C3%9Cber-uns/IHK-Magazin/Japan.html
Bedeutet erstmal, dass Zollschranken aufgehoben/abgebaut werden/wurden.
Für Gewerbliche fällt dann beim Einkauf aus Japan kein/weniger Zoll an, die 19% EUSt ist davon nicht betroffen.