am
07-10-2025
10:42
- zuletzt bearbeitet am
07-10-2025
11:56
von
kh-mel
Am 29. Juni 2025 habe ich Britta-Wasserfilter 6x BRITA MAXTRA PRO All-In-1–Brita gekauft. Das Produkt ist eine Fälschung. Der Filter hat keinerlei Wirkung, das Wasser schmeckt nach Filterung sauer. Daraufhin habe ich den Filter untersucht, es waren bereits lose Partikel in der Kanne aus dem Filter ausgetreten. Ich habe alle sechs Filter der Packung geöffnet und untersucht, alle mit demselben Ergebnis.
Den Verkäufer habe ich dreimal zur Stellungnahme aufgefordert. Es kommt die automatsierte Antwort »lassen Sie uns prüfenlet us check«. Danach passiert nichts mehr. Ich habe den Vorgang bei eBay gemeldet am 22.09., seit der Bestätigung des Erhalts seitens eBay (»Wir werden die Sache weiterverfolgen.«) keine Reaktion.
Hat jemand eine Idee, was ich noch tun kann?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
07-10-2025 10:53
Hallo @step68monnem
nun, zunächst kannst Du den Artikel zurückschicken, indem Du einen Fall öffnest mit der Begründung "Artikel entspricht nicht der Beschreibung".
Daraufhin bekommst Du den Kaufpreis erstattet und ein Rücksendeettiket vom Verkäufer.
Das ist die eine Seite.
Das andere Seite wäre, das Du den Verkäufer bei der Verbraucherzentrale meldest und die Filter als Beweis vorlegst.
Falls es sich wirklich als billige China-Fälschung herausstellt, kann das für den Verkäufer reichlich Ärger bedeuten !
Ich pers. würde diesen Weg gehen, da es sich ja hierbei um ein Produkt handelt, welches Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann, wenn es A) nicht funktioniert und B) selber gefährliche Stoffe bzw. lose Partikel enthält.
07-10-2025 10:46
Und das merkst du Monate nach dem Kauf? Bei ebay ist nichts mehr zu machen da der Käuferschutz längst vorbei ist. Du kannst den Käufer bzw. den Artikel melden und das wars über ebay.
07-10-2025 10:53
Hallo @step68monnem
nun, zunächst kannst Du den Artikel zurückschicken, indem Du einen Fall öffnest mit der Begründung "Artikel entspricht nicht der Beschreibung".
Daraufhin bekommst Du den Kaufpreis erstattet und ein Rücksendeettiket vom Verkäufer.
Das ist die eine Seite.
Das andere Seite wäre, das Du den Verkäufer bei der Verbraucherzentrale meldest und die Filter als Beweis vorlegst.
Falls es sich wirklich als billige China-Fälschung herausstellt, kann das für den Verkäufer reichlich Ärger bedeuten !
Ich pers. würde diesen Weg gehen, da es sich ja hierbei um ein Produkt handelt, welches Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann, wenn es A) nicht funktioniert und B) selber gefährliche Stoffe bzw. lose Partikel enthält.
07-10-2025 10:56
Ich habe es erst gemerkt, als ich den ersten Filter gebraucht habe und benutzen wollte, ja. pech. Da mir das zum ersten Mal passiert und ich auch noch nie Käuferschutz in Anspruch genommen habe, ist das neu für mich. Ich bin auch nicht verwundert, dass es schwarze Schafe gibt und ich auf eines reingefallen bin. Ich bin nur erstaunt, dass seitens eBay keine Handhabe (oder kein Interesse?) bemerkbar ist, Produktfälschungen zu begegnen.
07-10-2025 10:59
Moin @step68monnem
wenn Ebay auf solche Fälschungen reagueren soll, muss Ebay erstmal erfahren, daß es Fälschungen sind. Also einfach den Artikel als Fälschung an Ebay melden.
07-10-2025 11:01
Danke, Andy, beide Tipps sind hilfreich - zumindest zukünftig. Da ich die Filter alle geöffnet und als Filterkartuschen ausprobiert habe, habe ich die Dinger nur fotografiert und das Zeugs anschließend weggeworfen. Beim nächsten Mal bin ich schlauer. 👍
07-10-2025 11:03
Hallo @step68monnem
na ja, das würde ich so nicht sagen - Interesse ist seitens Ebay schon vorhanden, das der Marktplatz "sauber" bleibt.
Das Problem liegt vielmehr darin, das Ebay das im Detail meistens nicht beurteilen kann und auch nicht die rechtliche Handhabe hat, weitere Schritte einzuleiten.
In diesen Fall bist Du als verantwortungsbewußter Kunde in der Pflicht, die Deiner Meinung nach notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, da Du ja den "Beweis" in Händen hälst und ihn im Zweifelsfall vorlegen kannst.
07-10-2025 11:03
Du hättest nach der langen Zeit eh nicht zurückgeben können bzw. eine Rückgabe öffnen können. Die Widerrufsfrist und der Käuferschutz sind abgelaufen und über ebay geht leider nichts mehr.
07-10-2025 11:06
… bei Bezahlung via Paypal besteht ein deutlich längerer Käuferschutz. Versuche es mal dort.
Ich habe zwar keine Ahnung von Wasserfiltern, aber vielleicht wurden sie einfach falsch gelagert/überlagert – nicht unbedingt von deinem Verkäufer, aber der hatte sie vermutlich ja auch nur irgendwo her und letztlich funktionieren sie nicht wie erwartet.
07-10-2025 11:09
Bei PayPal kann es aber sein, dass PP verlangt die Teile zurückzuschicken mit Sendungsnachweis. Und ob das bei PP unter Käuferschutz fällt ist auch fraglich. Aber einen Versuch wäre es Wert.
07-10-2025 11:41
Wenn ich den Verdacht einer Produktfälschung hätte, würde ich erstmal den Hersteller kontaktieren
und das Problem schildern und fragen woran es liegen könnte...und je nach Antwort dann entsprechende
Schritte einleiten, um mein Geld wieder zu bekommen...wenn es wirklich eine Fälschung ist, wird der Hersteller für die Info dankbar sein..
07-10-2025 11:41
Hallo @step68monnem !
Ich würde mich auf jeden Fall auch mit der
Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
Denn, wenn es sich um eine Fälschung handelt
und evtl. die Gesundheit dadurch auch gefährdet
ist, ist es wichtig, finde ich, dass andere Käufer
vor so einem Kauf gewarnt werden. Die Verbraucherzentrale
hat eine größere Reichweite.
Wenn dein VK Fälschungen verkauft, wäre das auch ein Fall für die Polizei.
Ich würde den Artikel zuerst noch einmal behalten, um einen Beweis zu haben.
Viel Erfolg!
*****************************************************************************************************************************WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
08-10-2025 10:33
Hallo @*sweet-melody*
da der TE die Filter schon entsorgt hat, kann man wohl das mit den "Beweisen" vergessen.
Hallo @step68monnem
Selbst wenn der Verkäufer erstatten würde, hätte dieser Anspruch auf die Ware. Wird die Ware ohne Rücksprache mit dem Verkäufer entsorgt, hat man auch keinen Anspruch auf Rückzahlung. Vorausgesetzt natürlich, der betroffene Artikel ist nicht von Zoll oder Polizei beschlagnahmt worden und es wurde vom Hersteller festgestellt, dass es sich um eine eindeutige Produktfälschung handelt.
In der Regel befindet sich auf der Verpackung ja immer ein Aufdruckcode, mit welcher der Hersteller feststellen kann, zu welcher Charge bzw. zu welchem Produktionsdatum der Artikel zuzuordnen wäre. Da hätte man dann schon mal einen Ansatzpunkt. Gibt ja auch immer wieder Rückrufe durch Produzenten, die aber eben auch nicht jeder Wiederverkäufer mitbekommt.
Wenn also wieder einmal so etwas passieren sollte, würde ich tatsächlich erst einmal den Hersteller bzw. Rechteinhaber kontaktieren, sofern der eine deutsche Dependace hat.
08-10-2025 10:51
Hallo @katzenjogi !
Stimmt, das erschwert die Sache natürlich.
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