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§22f UStG

Liebe Community,

 

vor kurzem habe ich mich bei ebay als gewerblicher Verkäufer angemeldet. Nun habe ich von ebay for business eine Email bekommen, mit der Aufforderung nach §22f UstG eine Bescheinigung vom Finanzamt vorzulegen, ansonsten wird das ebay-Konto gesperrt.

 

Ich bin Kleinunternehmer und stelle nach §19 UStG keine Umsatzsteuer aus.

 

Da man ebay schlecht jemanden erreichten kann, hoffe ich hier auf hilfreiche Antworten

 

LG

namadu123

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Und noch was: du trittst hier als gewerblicher Verkäufer auf, hast aber keinerlei gewerbliche Angaben die rechtlich vorgeschrieben sind?

Da fehlt alles was gewerbliche angeben MÜSSEN.

Mach so weiter und dein Konto wirds nicht lange geben und es wird teuer.

Mach erstmal deine Hausaufgaben und hol dir rechtliche Unterstützung wenn du das alleine nicht hinbekommst!

Antworten (3)

Antworten (3)

 

 

 

Tag, @namadu123 

 

 

es spielt überhaupt keine Rolle ob du Kleinunternehmer bist oder nicht. Steht doch alles da, lies das doch bitte mal gründlich durch

 

https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaufen-bei-ebay/umsatzsteuer#wer

 

Ich bin Kleinunternehmer und zahle keine Umsatzsteuer. Benötige ich trotzdem die Bescheinigung nach §22f UStG?

Ja, auch Kleinunternehmer müssen die Bescheinigung nach §22f UStG beantragen und bei eBay hochladen. Durch die Bescheinigung nach §22f UStG wird nur die steuerliche Erfassung als Unternehmer bestätigt. Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @namadu123 

 

Die Bescheinigung kannst du auch online bei

 

deinem Finanzamt beantragen.

 

Bevor du die nicht hast kannst du hier nicht verkaufen.

 

Das kommt nicht von Ebay das ist Gesetz.

Ob Kleinunternehmer oder nicht, diese Bescheinigung braucht man trotzdem für ebay.

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