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AGB Fenster mit 30.000 Zeichen zu klein / Gewerblicher Verkäufer

Guten Tag,

 

ich bin nun neuerdings gewerblicher Verkäufer auf Ebay und wollte meine AGB's ausfüllen bzw. eingeben. Ich wollte meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Website dort einfügen. Jedoch ist das Eingabefeld für die AGB auf 30.000 Zeichen beschränkt.

Kennt jemand einen Trick ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@spicka-drucktechnik  schrieb:

Guten Tag,

 

ich bin nun neuerdings gewerblicher Verkäufer auf Ebay und wollte meine AGB's ausfüllen bzw. eingeben. Ich wollte meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Website dort einfügen. Jedoch ist das Eingabefeld für die AGB auf 30.000 Zeichen beschränkt.

Kennt jemand einen Trick ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan


die kannst du nicht 1:1 übernehmen 

 

Zitat einer entspr, Kanzlei 

 

AGB müssen den konkreten Bestellablauf und die Besonderheiten der jeweiligen Plattform beschreiben, und dabei bestehen u.a. folgende Unterschiede:

  • Bei Ebay können Artikel in Form einer Versteigerung angeboten werden, bei anderen Marktplätzen nicht.
  • Bei Ebay kann der Käufer mit dem Verkäufer über den Preis verhandeln (Funktion „Preis vorschlagen“), bei den anderen Marktplätzen nicht.
  • Bei Etsy können Käufer auch mit einem „Etsy-Gutschein“ bezahlen - das gibt es nicht bei den anderen Marktplätzen.
  • Bei Amazon bezahlen Käufer über „Amazon Payments“ – was bei anderen Marktplätzen nicht immer geht.
  • Die AGB müssen die Menü- und Button-Bezeichnungen eines jeden Marktplatzes oder Shopsystems korrekt wiedergeben. Daher führen unterschiedliche Bezeichnungen der Bestellabschnitte, Menüpunkte und Buttons zwangsläufig zu unterschiedlichen AGB.

Sie sehen: Weil alle diese Besonderheiten zu berücksichtigen sind, ergeben sich stets andere Klauseln. Dies ist der Grund, warum Sie die AGB für den einen Marktplatz nicht unverändert für einen anderen nutzen können.

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