22-01-2021 22:22
Ebay schreibt, wenn ich das zweithöchste Gebot abgegeben habe und der Höchstbietende tritt von seinem Gebot zurück, dann könne ich, ein entspechendes Angebot des Bieters vorausgestzt, den Artikel zu meinem Gebot kaufen. Damit kann aber wohl nicht mein Höchstgebot gemeint sein, sondern nur mein Gebot, mit dem ich zum Zuge gekommen wäre, wenn der Bieter, der sein Angebot zurückgezogen hat, nicht mitgeboten hätte, oder? Ich hatte vor Jahren den Fall. Ich wollte einen Artikel gerne kaufen, wurde aber überboten. Mein Gebot lag andererseits aber deutlich über dem des nächsten Bieters. Der Anbieter kontaktierte mich, nachdem der erfolgreiche Bieter sein Gebot zurück gezogen hatte, mit dem Angebot, den Artikel zu meinem Höchstgebot zu kaufen. Das Verfahren und die Kommunkation des Anbieters rochen geradezu danach, dass die Verwandschaft des Anbieters mirgeboten hatte, um den Preis zu treiben. Ich bot an, den Artikel zu dem Preis zu kaufen, mit dem ich ohne den Höchstbieter selbst Höchstbieter geworden wäre. Der Anbieter lehnte das Geschäft ab. Ich habe den Vorgang Ebay mitgeteilt, aber nie eine Antwort erhalten. Hätte ich nicht sogar Anspruch auf den Artikel zu dem Preis gehabt, für den ich ohne diesen offensichtlichen "Spaßbieter" im Hintergrund den Zuschlag bekommen hätte, wenn er ein Angebot an den unterlegenen Bieter abgibt?
Vielen Dank für eine Antwort vorab.
Guten Abend @vmbzu180kais
könntest du bitte deinen Beitrag nochmal bearbeiten und Absätze einbauen? So kann das keiner vernünftig lesen.