22-09-2025 11:57
Hallo zusammen, ich habe bereits zweimal von Ebay eine schriftliche Klärung erbeten aber KEINE Antwort bekommen. Meine Frage: Nach Inanspruchnahme des eBay - Käuferschutz hat mich der Verkäufer für weitere Käufe gesperrt. Ist das rechtens bzw. ist er dazu berechtigt? Wenn dieser den Käuferschutz anbietet, muß dieser doch auch mit einer Inanspruchnahme rechnen, wenn der Brief nach Wochen nicht ankommt. Darf er mich dann danach sperren oder müßte er nicht auch den Käuferschutz deaktivieren, wenn er eine Erstattung nicht vornehmen möchte??
Mit dankbaren Grüßen
22-09-2025 12:28
Hallo und danke für die Info. Das mit dem Käuferschutz wußte ich so nicht aber leider hat der VK mitunter sog. AK, die ich woanders nicht erhalte. Nun gut, ich weiß nun, wie sich das mit dem Käuferschutz verhält !!!
VIELEN DANK !
22-09-2025 12:17 - bearbeitet 22-09-2025 12:19
hat mich der Verkäufer für weitere Käufe gesperrt. Ist das rechtens bzw. ist er dazu berechtigt?
Klar kann er das oder glaubst du der Verkäufer möchte so ein Theater mehrmals mit demselben Käufer? Der VK hat sozusagen das Hausrecht in seinem Shop und kann Käufer ausschließen.
Und der Verkäufer bietet auch keinen Käuferschutz an, das macht nur ebay oder die Bezahldienstleister.
Und die andere Seite: ich würde nicht wieder bei einem VK kaufen wo Artikel nicht ankamen und ich den Käuferschutz in Anspruch nehmen muss.
Eine VK kann auch ohne Käuferschutz korrekt reagieren damit es erst garnicht dazu kommt. Aber wenn ebay eingeschalten wird, dann gibts auch Mängel für den Verkäufer.
22-09-2025 12:00
Hallo @hongkongalma ,
jeder VK hat das recht, dich von seinen Verkäufen auszuschließen.
Warum willst du dort noch einmal kaufen ?