abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Auktion

Hallo

Ich habe ein Problem mit dem Verkauf meines Wohnwagens. Bei der Auktion hatte der Bieter zunächst kein großes Verkaufsinteresse gezeigt. Nur seine! Telefonnummer hinterlassen, und auf weitere Mails von mir nicht reagiert. Daraufhin habe ich auf Anraten  und Nachfrage von Ebay einen Verkaufsabbruch getätigt und ein Angebot an den unterlegenen Bieter gestellt. Dieses Angebot wurde nicht angenommen und daraufhin wurde von Ebay der Artikel als nicht verkauft eingestuft. Der 1. Bieter hatte dem Abbruch nicht zugestimmt und sich auch sonst bisher nicht gemeldet. Jetzt erst nach 12 Tagen kam die Anfrage zum Abholen des Wohnwagens. Ohne Zahlungseingang. 

 

 

Dieser Verkauf an den 1. Bieter scheint aber rechtlich als Kaufvertrag noch zu bestehen. Ebay hat mir aber mit Anraten und Zustimmung des Kaufabbruchs eine Sicherheit und ein Verhalten geraten, welches mich aber jetzt in eine sehr schwierige Lage bringt. Mein Wohnwagen gilt von Ebay als nicht verkauft. Und doch bin ich an den Kaufvertrag des 1. Bieters rechtlich gebunden, obwohl er in Ebay nicht mehr zum Angebot steht. Er wurde dort gelöscht. 

 

Der Käufer will nun außerhalb Ebay in bar bezahlen, vielleicht neu verhandeln, ich verliere den Schutz von Ebay und bin doch gebunden an den Kaufvertrag.  Falls ich den Wohnwagen noch einmal einstelle um mir die Möglichkeit zu geben den Vertrag über Ebay abzuschließen besteht die Gefahr, dass er von jemand anderen gekauft wird, dann bin ich vollkommen in der Falle gelandet. Der Bieter hat mir mit Anwalt gedroht, er will den Wohnwagen haben. Hat sich aber bisher nicht an die Verkaufsregeln von Ebay gehalten und die Kommunikation verweigert. Der eigentliche Fehler liegt eigentlich bei EBay indem sie mir zugesichert haben, dass ich, nachdem der 1. Bieter sich nach meinem Verkaufsabbruch nicht gemeldet hatte und weder bezahlt, noch dem Verkaufsabbruch zugestimmt hat, den Wohnwagen weitergeben kann.  Das scheint aber rechtlich nicht der Fall zu sein. 

 

Was soll ich aber nun machen? Ich will ihn natürlich verkaufen, aber lieber nicht außerhalb Ebay, da ich zu diesem Verkäufer kein Vertrauen mehr habe. Ich habe jetzt natürlich auch Angst, Fehler zu machen und nicht mehr abgesichert zu sein. 

Vielleicht kann mir jemand helfen. 

Gruß

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@marie-seidel-1  schrieb:

Hallo

Ich habe ein Problem mit dem Verkauf meines Wohnwagens. Bei der Auktion hatte der Bieter zunächst kein großes Verkaufsinteresse gezeigt. Nur seine! Telefonnummer hinterlassen, und auf weitere Mails von mir nicht reagiert. Daraufhin habe ich auf Anraten  und Nachfrage von Ebay einen Verkaufsabbruch getätigt und ein Angebot an den unterlegenen Bieter gestellt. Dieses Angebot wurde nicht angenommen und daraufhin wurde von Ebay der Artikel als nicht verkauft eingestuft. Der 1. Bieter hatte dem Abbruch nicht zugestimmt und sich auch sonst bisher nicht gemeldet. Jetzt erst nach 12 Tagen kam die Anfrage zum Abholen des Wohnwagens. Ohne Zahlungseingang. 

 

 

Dieser Verkauf an den 1. Bieter scheint aber rechtlich als Kaufvertrag noch zu bestehen. Ebay hat mir aber mit Anraten und Zustimmung des Kaufabbruchs eine Sicherheit und ein Verhalten geraten, welches mich aber jetzt in eine sehr schwierige Lage bringt. Mein Wohnwagen gilt von Ebay als nicht verkauft. Und doch bin ich an den Kaufvertrag des 1. Bieters rechtlich gebunden, obwohl er in Ebay nicht mehr zum Angebot steht. Er wurde dort gelöscht. 

 

Der Käufer will nun außerhalb Ebay in bar bezahlen, vielleicht neu verhandeln, ich verliere den Schutz von Ebay und bin doch gebunden an den Kaufvertrag.  Falls ich den Wohnwagen noch einmal einstelle um mir die Möglichkeit zu geben den Vertrag über Ebay abzuschließen besteht die Gefahr, dass er von jemand anderen gekauft wird, dann bin ich vollkommen in der Falle gelandet. Der Bieter hat mir mit Anwalt gedroht, er will den Wohnwagen haben. Hat sich aber bisher nicht an die Verkaufsregeln von Ebay gehalten und die Kommunikation verweigert. Der eigentliche Fehler liegt eigentlich bei EBay indem sie mir zugesichert haben, dass ich, nachdem der 1. Bieter sich nach meinem Verkaufsabbruch nicht gemeldet hatte und weder bezahlt, noch dem Verkaufsabbruch zugestimmt hat, den Wohnwagen weitergeben kann.  Das scheint aber rechtlich nicht der Fall zu sein. 

 

Was soll ich aber nun machen? Ich will ihn natürlich verkaufen, aber lieber nicht außerhalb Ebay, da ich zu diesem Verkäufer kein Vertrauen mehr habe. Ich habe jetzt natürlich auch Angst, Fehler zu machen und nicht mehr abgesichert zu sein. 

Vielleicht kann mir jemand helfen. 

Gruß


Der Wohnwagen ist verkauft. An den ersten Käufer. Rechtswirksam. Über ebay.

 

Dein Kaufabbruch ist wirkungslos, weil der Käufer nicht zugestimmt hat. Dass ebay den Kaufabbruch trotzdem durchzieht, ist ebays Problem, nicht Deins.

 

Wenn Dein Käufer kommt und bar zahlt, dann gibst Du ihm den Wohnwagen mit und fertig. Du hast schließlich "Bazahlung bei Abholung" als Zahlungsmethode drin und das ist auch üblich.

 

Und welchen Schutz Du bei ebay zu verlieren glaubst, erschließt sich mir nicht. Über jedem Angebot steht "Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich." Du hast überhaupt keinen Schutz, wenn Du hier was verkaufst. Du allein bist für alles verantwortlich und musst für alles selbst gerade stehen.

 

Dass die Telefonjoker keine Ahnung haben und Mist erzählen, ist nichts neues. Die Fakten:

-Du hast verkauft.

-Der Kaufvertrag ist nach wie vor wirksam.

-Dein Käufer hat Anspruch auf den Wohnwagen - wenn er bezahlt.

-Wie der Käufer bezahlt, ist egal - so lange es eine in der Beschreibung angegebene Zahlart ist.

-Dass der Verkauf bei ebay als abgebrochen gilt, ist egal. Das ist nur eine "technische" Anzeige und hat mit der rechtlichen Lage überhaupt nichts zu tun.

-Ebay kann den Kaufvertrag nicht auflösen.

-Du kannst froh sein, dass der unterlegene Bieter den Wohnwagen nicht wolle.

 

Setz Dich mit Deinem Verkäufer in Verbindung und vereinbart einen Abholtermin. Der Rest wird sich dann klären. Und frage künftig lieber hier im Forum, wenn Du verlässliche Auskünfte willst 😉

Antworten (0)

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder