am 17-07-2020 17:54 - zuletzt bearbeitet am 17-07-2020 18:11 von kh-dergh
Hallo,
leider gibt es immer wieder Menschen, die einen Verkäufer behandeln, als seien sie Leibeigen. Wenn man Ihnen dann den Handel verwehrt und den Kauf storniert, weil man sich für 2,99 Euro nicht zum Sklaven machen möchte, dann geben diese Mitmenschen trotz Kaufstornierung negative Bewertungen ab. 2,62 hätte ich wohl unterm Strich gehabt. Ebay und Paypalgebühren müssen vom eigentlichen Betrag ja auch gezahlt werden. Für ein so lumpigen Betrag muss man sich zudem mit Inhalten im Bewertungstext konfrontieren lassen, die erweislich unwahr sind. Mir sind die Hände gebunden. Ebay erreicht man nicht per Email und man stößt irgendwie auf eine Mauer, bei der man diese Plattform eigentlich nur noch für immer den Rücken kehren möchte.
Zum Wertegang: der Käufer unter dem Kürzel paul_15 kaufte um 14.47 Uhr einen Gutschein der DB zum besagten Preis. Um 14.49 Uhr wurde bezahlt. 14.52 Uhr wurde der Herr bereits launisch, um 15.03 dann erneut: er hätte den Artikel noch nicht erhalten, monierte er wiederholt. Da solche Texte bereits zu erkennen geben, dass es sich nicht um einen Mitmenschen handelt, der einem angenehm auffällt, teilte ich es dem Käufer auch mit. Nachdem er dann wohl meinte einen Sklaven vor sich zu haben, lehnte ich den Kauf ab. Ich Cancelte die Person, in dem ich ihn in die "schwarze Liste" eintrug.
Ich stornierte den Vorgang und ließ den Betrag zurückerstatten. Den Kaufabbruch stimmt er auch zu.
Seltsamerweise kann dieser NICHTkäufer dann aber Bewertungen abgeben, was ich schon angesichts der fehlenden Einschätzung über den Kaufgegenstand als absolut nicht nachvollziehbar empfinde. Mithin sind Angebote bei Ebay m.E. ohnehin nur ein offerendum ad invitatio und noch lange kein tatsächlicher Kauf.
Ebay erreicht man wie gesagt leider nicht. Irgendwann einmal wird sicher ein Mitarbeiter den Sachverhalt auf den Tisch bekommen. Bis dahin bleibt jedoch eine Bewertung, der es schon an Sachlichkeit fehlt. Möglicherweise kann jemand in der Community sagen, wie man die Bearbeitung vorantreiben kann.
Hallo @sonnenkaefer2018
wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass dich ein Käufer nach der Rückerstattung nicht bewerten dürfe?
Btw.... du redest hier von Sklaven und Leibeigenen.... wenn ich sehe, wie du auf erhaltene Bewertungen reagierst und dann tatsächlich dort auch noch reale Daten einstellst, dann platzt mir echt das Hemd.
Wie kommst du als "Senior Member" darauf, daß jemand ungerechtfertigt unter sachfremden Erwägungen (kaufgegenstand kann die Person schließlich nicht bewerten) Menschen gegenueber Dritten diffamieren kann? Deine Titulierung und Deine "Hemdgröße" zeigt geradezu, dass bei Ebay so einiges schief läuft...
@sonnenkaefer2018
Du selbst diffamierst die Käufer, indem du positive Bewertungen abgibst, in denen die Realdaten der Käufer enthalten sind.
Nochmal was zum Lesen für dich
https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/seller-performance-policy/seller-performance-defe...
Ansonsten bewertet ein Käufer nicht nur den Kaufgegenstand, sondern auch das Kauferlebnis.
In diesem deinen Fall war das Kauferlebnis negativ, das hat der Käufer in seiner Bewertung kundgetan, das ist sein gutes Recht.
@voli-maus
Die Bewertung eines Kauferlebnis, für einen Kauf der abgebrochen wurde. Wo ist die schlüssige Logik? Wieso darf ich nicht Angaben über die Person machen, die mich im öffentlichen Raum gegenüber Dritten diffamiert? Weil es "Ebay" sagt? Dann sollte Ebay doch auch die Bewertungsgrundsätze einhalten. Wenn ein Vertrag beidseitig, wie vorliegend, nicht zustande kam, kann auch kein Kaufvertrag bewertet werden. So schlicht und einfach ist das... Ach so: warum löscht Ebay nicht einfach die Bewertung. Wäre doch angebracht und damit wäre das Thema dann auch hinfällig![]()
*gg* Gell @voli-maus so ein Till mit Glöckle an der Mütze hat hier lange nicht mehr auf der Bühne gestanden.