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Brief kam zurück

Hallo, weiß jemand was man da machen kann?
Die Ware zum Preis von 1,45 Euro war als Maxibriefder unversichert am 23.03.2020 verschickt worden. Nach einiger Zeit kam sie zurück mit dem Vermerk Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln/ Briefkasten war voll.
Ich habe von der Lieferadresse einen Greenshot gemacht, den ausgedruckt und aufgeklebt.
Wenn ich die Ware nochmals losschicke, übersteigen die Kosten meinen Erlös, zumal bei Ebay und Paypal noch Gebühren angefallen sind.
Ich habe Bedenken, dass der Brief erneut zurück kommt, weil der Briefkasten nicht regelmäßig geleert wird, weil der Käufer vielleicht nicht ständig dort wohnt. Unklar ist, warum der Postbote nicht geklingelt hat oder warum der Brief nicht in der Nachbarschaft abgegeben wurde.
Da ich hier keine Schuld trage, habe ich den Käufer eine Rückerstattung von
1,00 Euro vorgeschlagen. Ich bin gespannt auf Ihre Meinungen. humag1
 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

 

Tag, @humag1 

 

 

hört sich an, als ob da was böses passiert sei bei deinem Käufer wenn der Briefkasten nicht geleert wird.

 

DIR kann aber auch böses passieren, augenscheinlich weisst du nicht, was dir passieren kann wenn du unversichert verschickst und dein Käufer mit Paypal zahlt?

Du brauchst einen Sendungs- und einen Zustellnachweis, lies dir alles durch bei Paypal, sonst bist du irgendwann Ware und Geld los.l

 

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).

 

Antworten (1)

Antworten (1)

Hallo @humag1 ,

 

hast du dem Käufer eine Nachricht geschickt und den Fall geschildert?

 

Es ist nicht deine Schuld, wenn etwas zurückkommt,

das du korrekt adressiert hattest.

 

Der Käufer müsste eigentlich nochmals Versandkosten bezahlen.

Aber vielleicht ist er ja verreist, krank oder sogar verstorben,

wenn sein Briefkasten so voll ist, weil er lange nicht geleert wurde.

 

Hebe die Sendung auf und warte ab, ob er sich meldet.

Sollte er einen Fall wegen Nichterhalt eröffnen,

dann antworte im Fall und lade einen Screenshot - nicht "Greenshot" - 😉 -

der Retoure hoch...

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