21-11-2020 07:13
Hallo @detneu_24
wann genau wurde der Whirlpool geliefert und wann ist der Defekt aufgetreten und wurde dem Verkäufer mitgeteilt? Worauf lina nämlich hinauswill ist der Umstand, dass man im Gewährleistungsfall nach sechs Monaten dem Verkäufer nachweisen muss, dass der Defekt schon bei Übergabe veranlagt war - also in Deinem Fall die Gebläsepumpe schon beschädigt war, aber erst jetzt den Geist aufgegeben hat.
Innerhalb der ersten sechs Monate greift die Beweislastumkehr, sprich der Verkäufer müsste Dir nachweisen, dass Du die Pumpe kaputt gemacht hast. Wenn es jetzt aber tatsächlich so ist, dass die Schadensmeldung durch Dich doch noch innerhalb der ersten sechs Monate an den Verkäufer ging, dann ist er nicht raus aus der Sache, sondern müsste dafür gerade stehen.
Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers.